STADT BLIESKASTEL
Der Gemeindewahlleiter
– 1.1 – Nr. 03 / 2024
Az. 1.1-052-40-041
Am Montag, 08.04.2024 findet um 17:30 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses I, Paradeplatz 5 in 66440 Blieskastel eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses der Stadt Blieskastel statt. Hierzu ergeht heutige Einladung.
| Tagesordnung: | |
| - | Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahlen zum Stadtrat und zu den Ortsräten der Stadt Blieskastel am 09.06.2024 |
Die in den Gemeindewahlausschuss berufenen Beisitzerinnen und Beisitzer haben zu dieser Sitzung eine Teilnahmepflicht. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für eine Verhinderung ist der/die hierzu berufene Stellvertreter/in zu unterrichten; diese/n trifft
die Teilnahmepflicht in gleichem Maße.
Der Gemeindewahlausschuss ist gem. § 8 Abs. 3 S. 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) beschlussfähig, wenn neben dem Vorsitzenden wenigstens zwei Beisitzer/innen anwesend sind.
Es wird gem. § 5 Abs. 4 KWG i. V. m. § 3 Abs. 3 S. 2 der Kommunalwahlordnung (KWO) bereits jetzt schon darauf hingewiesen, dass die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten
verpflichtet sind. Sie dürfen in Ausübung ihres Amtes ihr Gesicht nicht verhüllen.
Die in den einzelnen Wahlvorschlägen benannten Vertrauenspersonen bzw. stellvertretenden Vertrauenspersonen sind als Gäste zur öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses besonders eingeladen.