Titel Logo
Blieskasteler Nachrichten
Ausgabe 14/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

Ausschreibung der Stelle der Schiedsperson bzw. der stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsbezirk der Stadt Blieskastel gemäß § 3 Absatz 2 SSchO

Die Amtszeit der amtierenden Schiedsfrau, Frau Christine Bachmann, und ihrem Stellvertreter, Herr Joachim Wollschläger, enden mit Ablauf des 08. bzw. 19.08.2025.

Aufgrund der Saarländischen Schiedsordnung (SSchO) in der Fassung der Bekanntmachung v. 19.04.2001 (Amtsbl. 2001, S. 974), zuletzt geändert durch Gesetz v. 12.10.2022 (Amtsbl. I S. 1372), werden die Stelle der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsbezirk der Stadt Blieskastel hiermit ausgeschrieben.

Aufgabe der Schiedspersonen ist die Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten. Schiedspersonen sind dabei gemäß § 7 Absatz 1 SSchO ehrenamtlich tätig. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.

Gemäß § 2 SSchO können zu Schiedspersonen solche Personen berufen werden, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind. Das Amt kann nicht bekleiden, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wer wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amt nicht geeignet ist. In das Amt soll ferner nicht berufen werden, wer das 25. Lebensjahr nicht vollendet hat, wer nicht in dem Schiedsbezirk wohnt oder wer durch sonstige, nicht unter § 2 Absatz 2 Nr. 2 SSchO fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Die Schiedsperson wird vom Stadtrat der Stadt Blieskastel nach Anhörung der Ortsräte gewählt; sie ist durch den Direktor bzw. die Direktorin des Amtsgerichts, in dessen Bezirk die Schiedsperson ihren Wohnsitz hat, zu bestätigen.

Die Sachkosten des Amtes werden von der Stadt Blieskastel getragen. Die Teilnahme an Einführungs- und Fortbildungsmaßnahmen wird gewährleistet.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger (m/w/d), die die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, können sich mit den üblichen Bewerbungsunterlagen beim Bürgermeister der Stadt Blieskastel, Dezernat I, Stadtamt 10, Paradeplatz 5 in 66440 Blieskastel, bis 02.05.2025 bewerben.

Die Bewerbungsunterlagen werden zu den Akten genommen. Auf die Übersendung von Originalen, Klarsichthüllen, Schnellheftern und insbesondere Bewerbungsmappen bitten wir daher dringend zu verzichten. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ist nicht möglich. Die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstandenen Kosten können nicht erstattet werden.

Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Verarbeitung Ihrer Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS- GVO) zu.

Nähere Auskünfte erhalten Sie im Rathaus I, Dezernat I, bei Verwaltungsdirektor Jens Welsch unter Tel. 06842/926-1100.

Blieskastel, 25. März 2025
Bernd Hertzler
Bürgermeister