Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Oktober 2022 (Amtsbl. I S. 1296) hat der Stadtrat am 15.02.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Jahr 2023 wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 41.942.550 €
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 51.407.350 €
im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf — -9.464.800 €
2. im Finanzhaushalt mit
den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 4.238.100 €
den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 6.120.100 €
dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf — -1.882.000 €
den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 7.578.300 €
den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 1.286.500 €
dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf — 6.291.800 €.
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
wird festgesetzt auf — 1.882.000 €.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
wird festgesetzt auf — 0 €.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
wird festgesetzt auf — 35.000.000 €.
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf — 9.464.800 €.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
| a) für die land- und forstwirtschaftlichen | |
| Betriebe (Grundsteuer A) — 350 v.H. | |
| b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) — 560 v.H. | |
| 2. | Gewerbesteuer — 425 v.H. |
Es gilt der vom Stadtrat am 15.12.2022 beschlossene Stellenplan.
Die Personalaufwendungen sind von der Deckungsfähigkeit der Aufwendungen innerhalb der Teilhaushalte gemäß § 18 Abs. 1 KommHVO ausgenommen. Alle Personalaufwendungen sind untereinander gegenseitig deckungsfähig.
Genehmigung
Das Landesverwaltungsamt -Kommunalaufsicht- hat zu § 2 der Satzung die Genehmigung erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2023 der Stadt Blieskastel genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 1.882.000,--€.
Offenlegung
Der Haushaltsplan liegt gem. § 86 Abs. 4 KSVG in der Zeit vom 25.04.2023 bis 04.05.2023 im Rathaus I, Zimmer 101, Blieskastel während der nachstehend aufgeführten Öffnungszeiten der Stadtverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich aus
montags bis mittwochs — von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
— von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstags — von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
— von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
freitags — von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr.
Es wird um Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06842/926-1118 gebeten.