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Blieskasteler Nachrichten
Ausgabe 17/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Stadt Blieskastel für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Oktober 2022 (Amtsbl. I S. 1296) hat der Stadtrat am 15.02.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Jahr 2023 wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  41.942.550 €

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  51.407.350 €

im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf  —  -9.464.800 €

2. im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  4.238.100 €

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  6.120.100 €

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf  —  -1.882.000 €

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  7.578.300 €

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  1.286.500 €

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf  —  6.291.800 €.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

wird festgesetzt auf  —  1.882.000 €.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

wird festgesetzt auf  —  0 €.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

wird festgesetzt auf  —  35.000.000 €.

§ 5

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf  —  9.464.800 €.

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)  —  350 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)  —  560 v.H.

2.

Gewerbesteuer  —  425 v.H.

§ 7

Es gilt der vom Stadtrat am 15.12.2022 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Die Personalaufwendungen sind von der Deckungsfähigkeit der Aufwendungen innerhalb der Teilhaushalte gemäß § 18 Abs. 1 KommHVO ausgenommen. Alle Personalaufwendungen sind untereinander gegenseitig deckungsfähig.

Blieskastel, den 15.02.2023
Bernd Hertzler, Bürgermeister

Genehmigung

Das Landesverwaltungsamt -Kommunalaufsicht- hat zu § 2 der Satzung die Genehmigung erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2023 der Stadt Blieskastel genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 1.882.000,--€.

St. Ingbert, 06.04.2023
Im Auftrag
Thomas Frey

Offenlegung

Der Haushaltsplan liegt gem. § 86 Abs. 4 KSVG in der Zeit vom 25.04.2023 bis 04.05.2023 im Rathaus I, Zimmer 101, Blieskastel während der nachstehend aufgeführten Öffnungszeiten der Stadtverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich aus

montags bis mittwochs  —  von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

 —  von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

donnerstags  —  von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

 —  von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

freitags —  von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr.

Es wird um Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06842/926-1118 gebeten.

Blieskastel, den 24.04.2023
gez. Hertzler, Bürgermeister