Der Rat der Stadt Blieskastel hat in seiner Sitzung am 18.04.2024 den Entwurf des Lärmaktionsplan der 4. Runde gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Gemäß der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2023 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm und des Gesetzes zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sind alle Gemeinden zur Aufstellung einer Lärmaktionsplanung verpflichtet.
Die Stadt Blieskastel aktualisiert nun auf Grundlage der aktuellen Ergebnisse der Lärmkartierung den Lärmaktionsplan der 3. Runde (beschlossen am 18.12.2018).
Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Lärmaktionsplan der 4. Runde in der Zeit vom
vom 26.04.2024 bis einschließlich 31.05.2024
im Foyer des Rathaus II (Zweibrücker Straße 1) der Stadt Blieskastel,
während der Dienststunden
| Mo - Mi | 8:30 bis 16:00 Uhr |
| Do | 8:30 bis 18:00 Uhr |
| Fr | 8:30 bis 13:00 Uhr |
eingesehen werden kann.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und der Lärmaktionsplan der 4. Runde sind über das Internetportal der Stadt Blieskastel (www.blieskastel.de/aktuelles-veranstaltungen/bekanntmachungen/) abrufbar.
Während der oben genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, mündlich oder elektronisch per Mail an anna-lena.eschenbaum@blieskastel.de vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan der 4. Runde unberücksichtigt bleiben.