Der Wettbewerb „Saarländische Bauernhäuser – Zeugnisse unserer Heimat“ wird vom saarländischen Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz ausgerichtet – unter Beteiligung der Landkreise und des Regionalverbandes Saarbrücken sowie der Städte und Gemeinden des Saarlandes. Er findet seit 1984 im zweijährigen Turnus statt und wird 2025 bereits zum 21. Mal ausgelobt.
1. Ziel des Wettbewerbs
Ziel des Wettbewerbs ist es, das Bewusstsein um die Bauernhäuser als kulturelles Erbe in unserer Heimat zu stärken. Die Eigeninitiative der Eigentümer alter Bauernhäuser – einschließlich Arbeiterbauernhäuser – zur Erhaltung und Pflege überkommener Bausubstanz soll angeregt und gefördert werden.
Der Wettbewerb soll dazu beitragen, alte Bauernhäuser soweit wie möglich in ihrem ursprünglichen Charakter durch stilgerechte Pflege und Restaurierung zu erhalten und damit vor einem unwiederbringlichen Verlust durch eine unsachgemäße, oft schablonenhafte Modernisierung zu bewahren.
2. Welche Häuser können gemeldet werden?
Bewertet werden Bauernhäuser und Arbeiterbauernhäuser im Saarland, die vor dem Jahre 1914 erbaut wurden.
Jüngere, bis 1945 erbaute Bauern- und Arbeiterbauernhäuser werden zum Wettbewerb zugelassen, wenn sie einen für die Entstehungszeit charakteristischen Gebäudetyp repräsentieren. Ob die Häuser heute noch der Landwirtschaft dienen oder nicht, spielt keine Rolle.
Es werden solche Gebäude berücksichtigt, deren Äußeres sich noch im Zustand der Entstehungszeit befindet oder die in der Grundstruktur noch erhalten sind, jedoch Veränderungen oder Erweiterungen aufweisen, wenn diese qualitätsvoll und in architektonischen Details angepasst vorgenommen wurden.
Es werden solche Häuser in die Bewertung einbezogen, die restauriert wurden – das heißt, an denen wenigstens am Äußeren bauliche Maßnahmen durchgeführt wurden, um sie in einen bestmöglichen Zustand zu versetzen – oder die durch dauernde Pflege in einem qualitätsvollen Zustand erhalten worden sind. Voraussetzung ist, dass eine Restaurierung wenigstens zum Teil mit privaten Mitteln finanziert wurde.
3. Die Bewertungskriterien
Bei der Beurteilung der Häuser achtet die Jury unter anderem auf folgende Kriterien:
| – | Allgemeinzustand des Gebäudes, |
| – | Erhaltungs- und Pflegezustand sowie handwerksgerechte Ausführung der Restaurierung einschließlich der Verwendung traditioneller Baumaterialien, bezogen auf die regionalen Besonderheiten und die charakteristische Bausubstanz des jeweiligen Haustyps, |
| – | Gestaltung und Zustand der zum Gebäude gehörenden Flächen mit ihrem Pflanzenbestand. |
Das Innere des Gebäudes wird bei der Beurteilung durch die Jury nicht berücksichtigt.
4. Die Preise und Anerkennungen
Es sind Preise und Anerkennungen im Gesamtbetrag von 10.000 Euro ausgesetzt.
Sie bestehen aus einem Geldbetrag und einer Urkunde sowie – für die preisgekrönten Häuser – einer zusätzlichen Plakette, die am prämierten Gebäude angebracht wird. Über die Verteilung entscheidet die Landesjury.
Die Platzierungen der prämierten Gebäude werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben.
5. Wer kann beim Wettbewerb mitmachen?
Teilnehmen können alle Eigentümer von Bauernhäusern, wie sie unter Punkt 2 beschrieben sind.
Ein mit einem ersten Platz ausgezeichnetes Gebäude kann nicht erneut zu einem der nachfolgenden Wettbewerbe gemeldet werden. Eigentümer von Gebäuden, die nicht ausgezeichnet wurden, können an folgenden Wettbewerben erneut teilnehmen. Gleiches gilt für prämierte Häuser, bei denen bedeutende Änderungen / Umbauten im Sinne der stilgerechten Sanierung erfolgt sind.
6. Beteiligung der Landkreise / des Regionalverbandes
Die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken sind an der Durchführung des Wettbewerbs beteiligt.
Den Landkreisen / dem Regionalverband Saarbrücken obliegt ein Vorschlagsrecht zur Meldung erhaltener Gebäude auf Landesebene. Alle vorgeschlagenen Häuser werden durch eine Expertenkommission des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz gesichtet und es wird – gemäß der Wettbewerbsrichtlinien – eine Auswahl an Gebäuden zur Besichtigung durch die Landesjury festgelegt.
7. Der Landesentscheid
Die auf Landesebene vorgeschlagenen Häuser werden durch eine Expertenkommission des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz vorab gesichtet.
Die vom Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz ausgewählten Gebäude werden anschließend durch eine sachverständige Landesjury im Rahmen einer Besichtigung vor Ort beurteilt. Die Eigentümer dieser Häuser werden rechtzeitig über den Termin der Jurybereisung informiert.
Im Anschluss an die Begutachtung aller teilnehmenden Gebäude vor Ort entscheidet die Landesjury in einer Abschlusssitzung über die Vergabe der Preise und Anerkennungen. Die Entscheidungen der Landesjury sind endgültig; der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die feierliche Überreichung der Preise und Anerkennungen erfolgt in einer Veranstaltung, zu der die Eigentümer der prämierten Häuser, die Landräte und der Regionalverbandsdirektor, die Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister der Städte und Gemeinden, in denen sich die prämierten Gebäude befinden, sowie die Ortsvorsteher der betreffenden Orte eingeladen werden.
8. Wie meldet man sich an?
Anmeldungen zur Teilnahme am Wettbewerb 2025 sind schriftlich möglich. Sie können an die zuständige Kreisverwaltung bzw. den Regionalverband Saarbrücken oder direkt an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz gerichtet werden.
Die Anmeldungen müssen zumindest folgende Angaben bzw. Unterlagen enthalten, die in einem standardisierten Fragebogen festzuhalten sind:
| – | den Namen und die Anschrift des Eigentümers bzw. der Eigentümerin oder auch der Eheleute bzw. Partnerschaften, wenn diese gemeinsam das Gebäude betreuen, |
| – | die genaue Anschrift des gemeldeten Gebäudes, |
| – | soweit bekannt das Baujahr oder die ungefähre Entstehungszeit des Gebäudes sowie die Zeitpunkte von An- oder Umbauten mit entsprechenden Erläuterungen, |
| – | Fotos des Bauernhauses, möglichst aktuelle Gesamtansichten und möglichst auch Fotos von älteren Zuständen. |
Mit dem 21. Wettbewerb erfolgt eine Neuerung zu den Anmeldemodalitäten. Neben einer schriftlichen Anmeldung durch die Eigentümer der Gebäude wird auch ein Vorschlagsrecht eingeführt:
Ab dem 21. Wettbewerb besitzen die Landkreise / der Regionalverband Saarbrücken, die Handwerkskammer des Saarlandes, das Landesdenkmalamt Saarland und Dritte ein Vorschlagsrecht.
Vorgeschlagene Gebäude werden von einer Expertenkommission des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz vorab gesichtet und es wird eine Auswahl der zu besichtigenden Gebäude auf Grundlage der Wettbewerbsrichtlinien getroffen.
Die Eigentümer der vorgeschlagenen Gebäude können dieser Empfehlung folgen, eine Teilnahme ist allerdings auch nach Vorauswahl durch die Expertenkommission nicht zwingend.
9. Termine und Anmeldeadressen
Termine und Anmeldeadressen des Wettbewerbs 2025 werden gesondert zu den vorliegenden Wettbewerbsbedingungen in der Presse und auf der Website des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz veröffentlicht.
Dabei wird insbesondere informiert über:
| – | den spätesten Termin für die Anmeldungen zur Teilnahme am Wettbewerb, |
| – | den Zeitraum der Besichtigung der für die Landesebene vorgeschlagenen Gebäude durch die Landesjury sowie |
| – | die Anmeldeadressen bei den Kreisverwaltungen bzw. beim Regionalverband Saarbrücken sowie des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz. |
(Stand: 19. März 2025)
1. Termine
Schriftliche Anmeldungen zur Teilnahme am Wettbewerb 2025 an die zuständige Kreis-
verwaltung bzw. den Regionalverband Saarbrücken oder direkt an das Ministerium für
Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz – mit dem Adresszusatz „Bau-
ernhauswettbewerb“ – bis
spätestens Montag, 8. September 2025
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Besichtigungen der für den Landesentscheid vorgeschlagenen Häuser durch die Lan-
desjury am
Montag, 27. Oktober und Dienstag, 28. Oktober 2025
(Die Hauseigentümer*innen werden rechtzeitig über den voraussichtlichen Besichtigungstermin informiert.)
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Abschlussveranstaltung mit feierlicher Überreichung der Preise und Anerkennungen
Freitag, 27. November 2025
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2. Anmeldeadressen
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Anschrift:
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Referat B/6 Agentur ländlicher Raum, Heimat und Landeskunde
„Bauernhauswettbewerb“
Isabelle Ginsbach
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken
Auskunft unter:
Telefon: (0681) 501 - 4341
E-Mail: i.ginsbach@umwelt.saarland.de
Saarpfalz-Kreis
Anschrift:
Saarpfalz-Kreis
„Bauernhauswettbewerb“
Stabsstelle Kultur
Herr Dr. Andreas Stinsky
Am Forum 1
66424 Homburg
Auskunft unter:
Telefon: (06841) 104 - 8687
E-Mail: andreas.stinsky@saarpfalz-kreis.de