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Blieskasteler Nachrichten
Ausgabe 19/2023
Die Verwaltung informiert
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Großer Tag für die Kinder der Grundschule in Assweiler

Am 8. Mai konnte auf dem Pausengelände der Grundschule am Würzbacher Weiher, Dependance Aßweiler, ein neues Klettergerät in Betrieb genommen werden. Rund 26.000 Euro hatte die Stadtverwaltung dafür im Haushalt bereitgestellt. Inkludiert waren dabei auch gleich noch Reckstangen zum Turnen sowie eine Nestschaukel. Für den fachgerechten Aufbau hatte eine Fachfirma gesorgt, der städtische Baubetriebshof für den erforderlichen Fallschutz. Im Rahmen einer kleinen Feierstunde wurde das Gerät im Beisein der Schülerinnen und Schüler, des Lehrerkollegiums, des Bürgermeisters sowie des für Schulen zuständigen Beigeordneten, Mitarbeitern des Bauhofes und Mitarbeiterinnen des Schulamtes offiziell übergeben. Die Kinder hatten mit ihren Lehrerinnen hierzu auch zwei Lieder einstudiert. (ub)

Widerspruch gegen Baugenehmigung für Spielgeräte auf dem Schulhof der Grundschule Lautzkirchen

Leider klappt es nicht überall so reibungslos wie in Aßweiler. „Ich bedauere es sehr“, so der für die Grundschulen zuständige Beigeordnete Guido Freidinger, „dass wir beim Schulhof in Lautzkirchen nun erneut zu einer Unterbrechung der Baumaßnahme gezwungen werden. Die Untere Bauaufsicht des Saarpfalz-Kreises hat die Stadt Blieskastel mit Schreiben vom 3. Mai 2023 davon in Kenntnis gesetzt, dass gegen die erst am 4. April 2023 erteilte Baugenehmigung für die Spielgeräte auf dem Schulhof der Grundschule Lautzkirchen Widerspruch eingelegt wurde. Der Anwalt der Klagepartei hat gleichzeitig mitgeteilt, dass er einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs beim Verwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis gestellt hat. Die Untere Bauaufsicht des Saarpfalz-Kreises weist in ihrem Schreiben an die Stadt ausdrücklich darauf hin, "... dass alle Bauarbeiten, die in Kenntnis dieses Widerspruchs durchgeführt werden, auf das Risiko alleine der Stadt gehen." Die Stadtverwaltung wird die Bauarbeiten vorläufig ruhen lassen, bis sie Gelegenheit hatte, die Rechtslage mit einem Rechtsanwalt zu besprechen bzw. das Gericht über den Antrag entschieden hat.“ (gf)