Blieskasteler Nachrichten
Ausgabe 19/2024
Die Verwaltung informiert
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Das Ordnungsamt informiert
Aufgrund einer Änderung der Parkregelung in der Innenstadt gehört die „Zweibrücker Straße“ nicht mehr zur Anwohnerparkzone, d.h. die Anwohnerparkausweise gelten in der angegebenen Straße nicht mehr. Wir bitten um Beachtung.