Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht auf Friedhöfen steht auch in diesem Jahr wieder die Überprüfung aller Grabmale auf Standfestigkeit an. Die Stadt Blieskastel als Friedhofsträger hat die Pflicht, Friedhofsbenutzer wie auch auf dem Friedhof Beschäftigte vor den Gefahren zur schützen, die von schadhaften oder unsicher stehenden Grabmalen ausgehen. Erfahrungsgemäß beeinflussen Frost, starke Regenfälle und Senkungen durch Hohlräume die Standsicherheit von Grabmalen. Gemäß der derzeit geltenden Friedhofssatzung sind für den verkehrssicheren Zustand die Nutzungsberechtigten verantwortlich. Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen gefährdet, sind die für die Unterhaltung Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten der Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen treffen. Da in einer Vielzahl von Fällen nicht mehr festzustellen ist, wer als Nutzungsberechtigter für die Sicherung der Grabmäler verantwortlich ist, wird mit Hilfe von gelben Aufklebern auf die unzureichende Sicherung der Grabmäler hingewiesen. Auch in diesem Jahr wird die Kontrolle der Grabmale wieder in Zusammenarbeit mit einem Vertreter der Innung für Steinbildhauer und Steinmetze durchgeführt.
Als Termine sind vereinbart:
Mittwoch, 15.05.2024
| Beginn: 08.30 Uhr | Bierbach |
| im Anschluss | Lautzkirchen |
| im Anschluss | Alschbach |
| im Anschluss | Niederwürzbach |
| im Anschluss | Seelbach |
| im Anschluss | Aßweiler |
| im Anschluss | Biesingen |
| im Anschluss | Ballweiler |
| im Anschluss | Wolfersheim |
| im Anschluss | Blickweiler |
| Donnerstag, 16.05.2024 | |
| Beginn: 08.30 Uhr | Blieskastel |
| im Anschluss | Webenheim |
| im Anschluss | Mimbach |
| im Anschluss | Breitfurt (alter Teil) |
| im Anschluss | Breitfurt (neuer Teil) |
| im Anschluss | Böckweiler |
| im Anschluss | Pinningen |
| im Anschluss | Altheim |
| im Anschluss | Brenschelbach |