Infolge der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und einer klarstellenden Mitteilung des Landrates des Saarpfalz-Kreises sowie des Unabhängigen Datenschutzzentrums für das Saarland, darf die Stadt Blieskastel aufgrund des Bundesmeldegesetzes nicht mehr zur Geburt von Neugeborenen gratulieren.
Die im Stadtgebiet wohnenden Eltern bzw. Elternteile, die eine Gratulation des Bürgermeisters wünschen, können Ihre Glückwünsche in Form eines persönlichen Anschreibens des Bürgermeisters sowie eines „Blies-Talers“ gerne schriftlich bei der Stadt Blieskastel, Fachbereich 1, Frau Sabrina Brüll, Paradeplatz 5, 66440 Blieskastel, beantragen.
Bitte auch eine Kopie der Geburtsurkunde einreichen!