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Blieskasteler Nachrichten
Ausgabe 21/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

über die Feststellung der Jahresrechnung 2020 und die Entlastungserteilung des Bürgermeisters

Der Stadtrat der Stadt Blieskastel hat in seiner Sitzung am 16.05.2024 folgende Beschlüsse gefasst, die gemäß § 101 Abs. 3 Satz 1 Kommunalselbstverwaltungsgesetz -KSVG-, in der derzeitig gültigen Fassung, hiermit öffentlich bekanntgemacht werden:

I.

Beschlüsse

1. Gemäß § 101 Abs. 2 Satz 1 KSVG, in der derzeitig gültigen Fassung, wird der Jahresabschluss 2020 der Stadt Blieskastel wie folgt festgestellt:

1.1. Vermögensrechnung

Aktiva

Passiva

Summe:

209.863.594,36 €

209.863.594,36 €

1.2. Ergebnisrechnung

Haushaltsplan

Fortgeschriebener Ansatz

Ist-Ergebnis

Gesamtbetrag der Erträge:

36.036.600,00 €

36.036.600,00 €

41.188.626,22 €

Gesamtbetrag der Aufwendungen:

43.964.500,00 €

44.005.401,27 €

41.877.816,56 €

Jahresergebnis:

-7.927.900,00 €

-7.968.801,27 €

-689.190,34 €

1.3. Finanzrechnung

Haushaltsplan

Fortgeschriebener Ansatz

lst-Ergebnis

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit:

2.942.050,00 €

2.942.050,00 €

974.414,87 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit:

3.683.050,00 €

9.530.478,51 €

2.084.515,54 €

Saldo aus Investitionstätigkeit:

-741.000,00 €

- 6.588.428,51 €

-1.110.100,67 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit:

4.982.700,00 €

6.802.700,00 €

22.790.605,40 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit:

1.310.500,00 €

1.310.500,00 €

23.332.645,65 €

Saldo aus Finanzierungstätigkeit:

3.672.200,00 €

5.492.200,00 €

-542.040,25 €

2. Für den Jahresabschluss 2020 der Stadt Blieskastel wird aufgrund des Prüfungsergebnisses dem Bürgermeister gemäß § 101 Abs. 2 Satz 2 KSVG, in der derzeitig gültigen Fassung, uneingeschränkte Entlastung erteilt.

II.

Öffentliche Auslegung

Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht und dem Prüfbericht für das Haushaltsjahr 2020 liegen gemäß § 101 Abs. 3 Satz 2 KSVG zu jedermanns Einsichtnahme in der Zeit von

Dienstag, 21.05.2024 bis Mittwoch, 29.05.2024 (einschließlich)

im Rathaus I, Zimmer 101, während der nachstehend aufgeführten Öffnungszeiten der Stadtverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich aus

montags bis mittwochs

von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

donnerstags

von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

freitags

von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr.

Es wird um Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06842/926-1119 bzw. -1124 gebeten.

Blieskastel, den 17.05.2024
Gez. Hertzler
Bernd Hertzler
Bürgermeister