Die Stadt Blieskastel beabsichtigt, die Grundstücke Gemarkung Altheim
| Flur 01 | Flurst.Nr. 58/2 | groß 505 m² |
| Flur 01 | Flurst.Nr. 57/3 | groß 84 m² |
| Flur 16 | Flurst.Nr. 3925/10 | groß 34 m² |
zum Höchstgebot zu verkaufen.
Die Grundstücke bilden eine wirtschaftliche Einheit, sodass ein Einzelverkauf nicht vorgesehen ist. Sie befinden sich in der Straße „Niedhammerstraße“ im Stadtteil Altheim.
Fl. Nr. 58/2, 57/3 und 3925/10
Die Grundstücke befinden sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes AH.01.08 „Im Bärgarten – Krummäcker“. Für die Bebauung der Grundstücke gelten die Festsetzungen des genannten Bebauungsplanes. Diese sind auf der Internetseite der Stadt Blieskastel unter „www.blieskastel.de/stadt/informationen/amtliche-bekanntmachungen“ unter der Rubrik „Verkauf eines Grundstücks im Stadtteil Altheim“ veröffentlicht.
Die Grundstücke sind innerhalb von zwei Jahren, gerechnet ab dem Tage der notariellen Beurkundung des Grundstückskaufvertrages, mit einem Wohnhaus zu bebauen.
Weitergehende Informationen erhalten Sie beim Fachbereich Umwelt, Planung und Bauen, Rathaus II, Telefon 06842 926-1204.
Die Stadt Blieskastel bittet etwaige Interessenten, ihr schriftliches Angebot bis spätestens zum 15. Juni 2023 in einem verschlossenen Umschlag mit dem Hinweis „Angebot für Grundstück „Niedhammerstraße in 66440 Blieskastel, Stadtteil Altheim“ bei der Stadt Blieskastel, Fachbereich Umwelt, Planung und Bauen, Rathaus II, Zweibrücker Straße 1, 66440 Blieskastel einzureichen. Maßgebend ist der Eingangsstempel der Verwaltung.