Der Gemeindewahlleiter
– 1.1 – Nr. 09 / 2024
Az. 1.1-052-40-041
Unterrichtung der Wahlvorsteher, deren Stellvertreter und Schriftführer der Wahlvorstände für die Wahl zum Europäischen Parlament und der allgemeinen Kommunalwahlen im Saarland
Für die am 09.06.2024 stattfindende Wahl zum Europäischen Parlament und der allgemeinen Kommunalwahlen im Saarland werden die Wahlvorsteher/innen, deren Stellvertreter/innen und die Schriftführer/innen der jeweiligen Wahlvorstände in den 27 allgemeinen Wahlbezirken und den vier Briefwahlbezirken im Gebiet der Stadt Blieskastel gem. § 6 Abs. 5 EuWO und § 4 Abs. 3 KWO über die Wahrnehmung ihrer Aufgaben gesondert unterrichtet. Hierzu findet am
Dienstag, 4. Juni 2024 um 17:30 Uhr
im großen Sitzungssaal des Rathauses I in Blieskastel eine Schulung der Wahlvorsteher/innen und der stellvertretenden Wahlvorsteher/innen aller allgemeinen Wahlbezirke (mit Ausnahme der Briefwahlbezirke) statt. An die betroffenen Personen ergeht die eindringliche Bitte um Teilnahme.
Die ausnahmslos von amtlicher Seite vorgesehenen Schriftführer/innen und Briefwahlvorsteher/innen sowie deren Stellvertreter/innen werden am Donnerstag, 06.06.2024 um 10:00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses I in Blieskastel entsprechend unterrichtet.
Bereits jetzt weise ich die Mitglieder der Wahlvorstände gem. §§ 4 EuWG i. V. m. 10 Abs. 2 BWG und 6 Abs. 3 EuWO sowie gem. §§ 5 Abs. 4 KWG i. V. m. 4 Abs. 2 S. 1 KWO darauf hin, dass sie zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheit verpflichtet sind. Sämtliche Mitglieder der Wahlvorstände dürfen während ihrer Tätigkeit kein auf eine politische Überzeugung hinweisendes Zeichen sichtbar tragen; auch darf in Ausübung des Amtes das Gesicht nicht verhüllt werden.