Die Stadtverwaltung bittet Grundstückbesitzer, an öffentlichen Wegen und Straßen mit Heckenschnitt für Verkehrssicherheit zu sorgen.
Wenn die Verkehrssicherheit an Grundstücksgrenzen hin zu öffentlichen Wegen und Straßen leidet, sind Anwohner in der Pflicht. Aufgrund des aktuell starken Pflanzenwachstums ragen gerade wieder vielerorts Sträucher und Hecken an zahlreichen öffentlichen Verkehrswegen über Fußgängerbereich oder Fahrbahnen hinaus. Häufig wird dadurch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt. Müllentsorgungs-, aber auch im Notfall lebensrettende Fahrzeuge wie Notarztwagen und Feuerwehren, können dann gegebenenfalls nicht mehr überall passieren. Teilweise entstehen sogar Schäden an den Fahrzeugen, insbesondere bei ohnehin bereits beengten Straßenverhältnissen wie in schmalen Gassen oder Seitenstraßen. Die Stadtverwaltung bittet daher alle Grundstückseigentümer darum, ein Auge auf ihre Grundstücksgrenzen zu halten und gegebenenfalls für sachgerechten Grün- bzw. Rückschnitt zu sorgen. Bei Vernachlässigung und dann im Falle eines Unfalles, der durch herabfallende Äste etc. entsteht, aber auch bei etwaigen versperrten Zufahrten, die ein rechtzeitiges Hindurchkommen von Rettungsfahrzeugen behindern, sind sie als Eigentümer ansonsten in der Verantwortung. (ub)