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Blieskasteler Nachrichten
Ausgabe 23/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

über die Sitzung des Gemeindewahlausschusses der Stadt Blieskastel

am Dienstag, 11. Juni 2024 um 17:30 Uhr

zur Feststellung des Wahlergebnisses der Wahlen zum Kreistag und der Direkt-

wahl der Landrätin / des Landrates des Saarpfalz-Kreises sowie zum Stadtrat

und zu den Ortsräten der Stadt Blieskastel mit der Verteilung der Sitze

Am Dienstag, 11.06.2024 findet um 17:30 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses I, Paradeplatz 5 in 66440 Blieskastel eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses der Stadt Blieskastel statt. Hierzu ergeht heutige Einladung. Die Sitzung ist öffentlich.

Tagesordnung:

1.

Vollzug der Direktwahl der Landrätin / des Landrates des Saarpfalz-Kreises im Gebiet der Stadt Blieskastel und Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses

2.

Ermittlung und Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Kreistagswahl des Saarpfalz-Kreises im Gebiet der Stadt Blieskastel

3.

Ermittlung und Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Stadtratswahl in der Stadt Blieskastel und Verteilung der Stadtratssitze

4.

Ermittlung und Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Ortsratswahlen und Verteilung der Ortsratssitze

Die in den Gemeindewahlausschuss berufenen Beisitzerinnen und Beisitzer haben zu dieser Sitzung eine Teilnahmepflicht. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für eine Verhinderung ist der/die hierzu berufene Stellvertreter/in zu unterrichten; diese/n trifft die Teilnahmepflicht in gleichem Maße.

Der Gemeindewahlausschuss ist gem. § 8 Abs. 3 S. 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) beschlussfähig, wenn neben dem Vorsitzenden wenigstens zwei Beisitzer/innen anwesend sind.

Es wird gem. § 5 Abs. 4 KWG i. V. m. § 3 Abs. 3 S. 2 der Kommunalwahlordnung (KWO) bereits jetzt schon darauf hingewiesen, dass die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet sind. Sie dürfen in Ausübung ihres Amtes ihr Gesicht nicht verhüllen.

Blieskastel, 31. Mai 2024
Der Gemeindewahlleiter:
Bernd Hertzler
Bürgermeister