Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1119) hat der Stadtrat am 19.05.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen.
Der Haushaltsplan für das Jahr 2025 wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 39.812.950 €
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 58.451.700 €
im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf — -18.638.750 €
2. im Finanzhaushalt mit
den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 5.116.500 €
den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 7.463.900 €
dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf — -2.347.400 €
den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 17.030.800 €
den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 971.100 €
dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf — 16.059.700 €
| Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf | 2.347.400 € |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 900.000 €. |
| Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf | 37.000.000 €. |
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf | 18.638.750 € |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | |
| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 350 v.H. |
| b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 495 v.H. |
| 2. Gewerbesteuer | 425 v.H. |
Es gilt der vom Stadtrat am 27.03.2025 beschlossene Stellenplan.
Die Personalaufwendungen sind von der Deckungsfähigkeit der Aufwendungen innerhalb der Teilhaushalte gemäß § 18 Abs. 1 KommHVO ausgenommen. Alle Personalaufwendungen sind untereinander gegenseitig deckungsfähig.
Die Ausgaben für Reisekosten (55130000), Fortbildung (55120000) und Fachliteratur (553200000) werden produktübergreifend jeweils für untereinander deckungsfähig erklärt; der nach § 18 Abs. 2 KommHVO sachliche Zusammenhang ist gegeben.
Genehmigung
Das Landesverwaltungsamt -Kommunalaufsicht- hat zu § 2 und § 3 der Satzung die Genehmigung erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2025 der Stadt Blieskastel genehmige ich gemäß § 91 Abs 4, § 92 Abs. 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG)
den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von
900.000,-- €
und den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von
2.347.400,-- €.
Der Haushaltsplan liegt gem. § 86 Abs. 4 KSVG in der Zeit vom 02.07. bis 10.07.2025 im Rathaus I, Zimmer 101, Blieskastel während der nachstehend aufgeführten Öffnungszeiten der Stadtverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich aus
| montags bis mittwochs | von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und |
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| von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| donnerstags | von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und |
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| von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| freitags | von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr. |
Es wird um Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06842/926-1119 oder -1124 gebeten.