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Blieskasteler Nachrichten
Ausgabe 28/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Stadt Blieskastel

für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1119) hat der Stadtrat am 19.05.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Jahr 2025 wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  39.812.950 €

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  58.451.700 €

im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf  —  -18.638.750 €

2. im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  5.116.500 €

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  7.463.900 €

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf  —  -2.347.400 €

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  17.030.800 €

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  971.100 €

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf  —  16.059.700 €

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf

§ 5

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

2. Gewerbesteuer

§ 7

Es gilt der vom Stadtrat am 27.03.2025 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Die Personalaufwendungen sind von der Deckungsfähigkeit der Aufwendungen innerhalb der Teilhaushalte gemäß § 18 Abs. 1 KommHVO ausgenommen. Alle Personalaufwendungen sind untereinander gegenseitig deckungsfähig.

Die Ausgaben für Reisekosten (55130000), Fortbildung (55120000) und Fachliteratur (553200000) werden produktübergreifend jeweils für untereinander deckungsfähig erklärt; der nach § 18 Abs. 2 KommHVO sachliche Zusammenhang ist gegeben.

Blieskastel, den 19.05.2025
Gez. Hertzler
Hertzler
Bürgermeister

Genehmigung

Das Landesverwaltungsamt -Kommunalaufsicht- hat zu § 2 und § 3 der Satzung die Genehmigung erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2025 der Stadt Blieskastel genehmige ich gemäß § 91 Abs 4, § 92 Abs. 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG)

den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von

900.000,-- €

und den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von

2.347.400,-- €.

St. Ingbert, 23.06.2025
Im Auftrag
gez. Thomas Frey
Thomas Frey
Offenlegung

Der Haushaltsplan liegt gem. § 86 Abs. 4 KSVG in der Zeit vom 02.07. bis 10.07.2025 im Rathaus I, Zimmer 101, Blieskastel während der nachstehend aufgeführten Öffnungszeiten der Stadtverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich aus

montags bis mittwochs

von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

donnerstags

von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

freitags

von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr.

Es wird um Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06842/926-1119 oder -1124 gebeten.

Blieskastel, den 01.07.2025
gez. Hertzler
Bürgermeister