Der Bund stellt im Rahmen des „Denkmalschutz-Sonderprogramm XI“ Förderungen für die Restaurierung und Substanzerhaltung von Kulturdenkmälern sowie Orgeln zur Verfügung. Ein Zuschuss von maximal 50% der förderfähigen Kosten für Privatpersonen oder auch Stiftungen und Vereine ist möglich.
Die Antragstellung ist bis zum 09.09.2022 über das Landesdenkmalamt des Saarlandes möglich.
Weitere Informationen sowie das Antragsformular werden auf der Homepage der Stadt Blieskastel zur Verfügung gestellt.