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Blieskasteler Nachrichten
Ausgabe 29/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Bebauungsplan BB.07.00 „Parkstraße“ mit Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Bierbach;

Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Rat der Stadt Blieskastel hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.04.2026 die Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes BB.07.00 „Parkstraße“ mit Teiländerung des Flächennutzungsplans (FNP) im Stadtteil Bierbach beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes und der FNP-Teiländerung ist der Neubau eines Feuerwehrgerätehauses, welches im südwestlichen Teil des Geltungsbereiches gebaut werden soll. Gleichzeitig wird die Voraussetzung für die Schaffung von Baurecht für eine Wohnbebauung.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplan-Entwurfes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Gemäß 3 Abs. 2 BauGB in der aktuell gültigen Fassung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung mit Textteil und der Begründung, und die Teiländerung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Planzeichnung mit Textteil und Begründung, sowie der gemeinsame Umweltbericht mit Gutachten und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom

vom 20.07.2026 bis einschließlich 20.08.2026

auf der Homepage der Stadt Blieskastel unter https://www.blieskastel.de/stadt/informationen/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht, zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten wird. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.

Die oben genannten Planunterlagen können während des oben genannten Zeitraumes zusätzlich im Foyer des Rathauses II (Zweibrücker Straße 1) der Stadt Blieskastel, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden: Montag bis Mittwoch 8:30 bis 16:00 Uhr, Donnerstag 8:30 bis 18:00 Uhr und Freitag 8:30 bis 13:00 Uhr.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGb auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (www.uvp-verbund.de/kartendienste) abrufbar.

Während der oben genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, mündlich oder elektronisch per Mail an stadtplanung@blieskastel.de vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Für die Teiländerung des FNP gilt:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sich im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen mit den diesbezüglichen wesentlichen umweltbezogenen Inhalten sind verfügbar:

-

Umweltbericht gem. §2a BauGB mit folgenden Informationen:

Angaben zum Bedarf an Grund und Boden

Ziele aus relevanten Fachgesetzen, Fachplänen, Verordnungen, Richtlinien und deren Berücksichtigung

Beschreibung des Umweltzustandes im Bestand und Prognose nach Umsetzung der Planung für das Schutzgut Boden und Fläche, Wasser, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Landschaft, Mensch, Luft und Klima, Kultur-und Sachgüter

Angabe zu den Wechselwirkungen

Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen

Angaben zum Monitoring

-

Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (WSW & Partner, Kaiserslautern) Biotoptypenkartierung, Reptilien und Säugetiere

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Altlastengefährdungsabschätzung (Erdbaulaboratorium Saar, Heusweiler-Holz), aufgrund der Lage innerhalb der Wasserschutzzone II

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Umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport – Oberste Landesbaubehörde: Lage im Vorranggebiet Grundwasserschutz

Biosphärenzweckverband Bliesgau: Untersuchung Reptilien, Festsetzungen zur Reduzierung des Vogelschlages, Anbringung Nisthilfen, naturnahe Gestaltung Gärten, Verzicht auf Schottergärten

Deutsche Bahn AG: Hinweis auf Fläche im Eigentum der Deutschen Bahn mit Ausgleichs-und Ersatzflächen, Abstand Anpflanzungen zum Bahngelände, Blendwirkung PV

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz: Untersuchung von Reptilien und Brutvögeln, Lage im Wasserschutzgebiet und Vorranggebiet Grundwasserschutz

Blieskastel, den 17.07.2026
Guido Freidinger
Beigeordneter