In den vergangenen Tagen erreichten den Bürgermeister Beschwerden über nicht von Schnee und Eis befreite Gehwege im Stadtgebiet. Die Stadtverwaltung weist an dieser Stelle darauf hin, dass die Reinigung von Gehwegen durch Beschluss des Stadtrates über die "Satzung über die Durchführung der Straßenreinigung in der Stadt Blieskastel" geregelt und darin den Eigentümern der an die Straße angrenzenden Grundstücke auferlegt wurde. Sie kann durch schriftliche Erklärung eines Dritten (Mieter, Pächter, Reinigungsunternehmen) auf diesen übertragen werden. Die Reinigungspflicht umfasst auch die Schneeräumung auf Gehwegen und Gehwegverbindungen sowie deren Enteisen bei Glätte, sodass die Nutzung während der allgemeinen Verkehrszeiten von 7:00 bis 20:00 Uhr nicht erschwert wird. Zugänge zu Fußgängerüberwegen und Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel sind freizuhalten, ebenso etwaige Rinnen und Regeneinläufe. An Straßenabzweigungen und Kreuzungen ist im Zuge der Gehwege eine Gehwegverbindung bis zur Straßenmitte zu schaffen. Ausgenommen hiervon sind Durchgangsstraßen (Bundes- und Landstraßen). Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr nicht eingeschränkt wird. Alle Hauseigentümerinnen und -Eigentümer werden gebeten darauf zu achten, dass die Wege vor ihren Anwesen auch im Winter unfallfrei passierbar sind. Die vorweg erwähnte Satzung kann auf der Webseite der Stadt Blieskastel nachgelesen werden (Adobe-acrobat-pdf-Datei, ca. 24 kb): https://www.blieskastel.de/rathaus/buergerservice/satzungen-und-sonstige-regelungen. (ub)