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Blieskasteler Nachrichten
Ausgabe 3/2025
Die Verwaltung informiert
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Aufruf zur Mitwirkung im Senioren- und Behindertenbeirat

Neben Vertreterinnen und Vertretern von Organisationen, Verbänden und Vereinen können sich bis Freitag, 31. Januar 2025 auch Bürgerinnen und Bürger aus dem Stadtgebiet bewerben.

Noch kurz vor Weihnachten konnte Bürgermeister Bernd Hertzler den in der vorangegangenen Stadtratssitzung mit großer Mehrheit wiedergewählten Senioren- und Behindertenbeauftragten ihre Ernennungsurkunde überreichen. Gemäß dem vom Stadtrat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2024 einstimmig beschlossenen § 4 Abs. 2 Nr. 2 der Satzung zur Bildung eines Senioren- und Behindertenbeirates der Stadt Blieskastel sollen diesem im neuen Jahr nun auch Vertreterinnen und Vertreter von Organisationen, Verbänden und Vereinen angehören, die sich um Belange von Seniorinnen und Senioren und behinderten Menschen in der Stadt Blieskastel kümmern. In Blieskastel ansässige Organisationen wurden bereits diesbezüglich angeschrieben und gebeten, entsprechende Vorschläge zu machen.

Außerdem sollen gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 3 der v.g. Satzung dem Beirat weitere Personen aus dem Stadtgebiet angehören, die sich als Bürgerinnen und Bürger selbst bewerben können, je drei mit Schwerpunkt Senioren und drei mit Schwerpunkt Menschen mit Behinderung.

Die Frist zur Benennung von Vertretern bzw. Bewerbung (bitte mit Namen und Anschrift, bzw. E-Mail-Adresse, per E-Mail an info@blieskastel.de) läuft bis Freitag, 31. Januar 2025. Die anschließende Berufung durch den Stadtrat (gemäß § 4 Abs. 1 der Satzung zur Bildung eines Senioren- und Behindertenbeirates der Stadt Blieskastel) erfolgt am 6. Februar 2025 bzw. in der nächsten darauffolgenden Sitzung im März 2025. Die Satzung kann auf der Internetseite der Stadt eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Zu den Aufgaben des Senioren- und Behindertenbeirates gehören gemäß der Satzung unter anderem die Beratung des Bürgermeisters und der Verwaltung in allen für Senioren und behinderte Personen betreffenden Angelegenheiten und auch an entsprechenden Planungsprozessen und Beratungen in Gremien teilzunehmen. Die Mitarbeit im Senioren- und Behindertenbeirat Blieskastel ist ehrenamtlich und an die fünfjährige Amtszeit des Stadtrates (bis Sommer 2029) gekoppelt. Mitglieder erhalten für ihre Tätigkeit Ersatz ihrer baren Auslagen und gegebenenfalls Verdienstausfall entsprechend der Regelungen für den Stadtrat.

Guido Freidinger, Beigeordneter für Soziales