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Blieskasteler Nachrichten
Ausgabe 30/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung

Nr. 14 / 2022, Az. 1.2-020-03

Satzung

der Stadt Blieskastel

über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Stadt Blieskastel

Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) v. 15.01.1964 in der Fassung der Bekanntmachung v. 27.06.1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Art. 60 des Gesetzes v. 08.12.2021 (Amtsbl. I, S. 2629) und der Verordnung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinden und Gemeindeverbände v. 15.10.1981 (Bekanntmachungsverordnung - BekVO, Amtsbl. 1981, S. 828), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes v. 15.11.2017 (Amtsbl. I, S. 1007), hat der Stadtrat der Stadt Blieskastel in seiner Sitzung vom 21.07.2022 folgende Neufassung der Satzung beschlossen:

§ 1

Allgemeine Form der Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Blieskastel, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, erfolgen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Blieskastel unter www.blieskastel.de.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.10.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Stadt Blieskastel vom 28.02.2013 außer Kraft.

Blieskastel, 25.07.2022
Bernd Hertzler, Bürgermeister

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 12 Abs. 6 S. 1 KSVG Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach dem KSVG oder aufgrund des KSVG zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.