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Blieskasteler Nachrichten
Ausgabe 30/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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BEKANNTMACHUNG über die Feststellung der Jahresrechnung 2018 und die Entlastungserteilung der Bürgermeisterin 

Stadt Blieskastel  —  25.07.2022

-4.1/Nr. 15/2022

Bekanntmachung

über die Feststellung der Jahresrechnung 2018 und die Entlastungserteilung der Bürgermeisterin

Der Stadtrat der Stadt Blieskastel hat in seiner Sitzung am 21.07.2022 folgende Beschlüsse gefasst, die gemäß § 101 Abs. 3 Satz 1 Kommunalselbstverwaltungsgesetz -KSVG-, in der derzeitig gültigen Fassung, hiermit öffentlich bekanntgemacht werden:

I.

Beschlüsse

1. Gemäß § 101 Abs. 2 Satz 1 KSVG, in der derzeitig gültigen Fassung, wird der Jahresabschluss 2018 der Stadt Blieskastel wie folgt festgestellt:

1.1. Vermögensrechnung

Aktiva

Passiva

Summe:

216.155.796,64 €

216.155.796,64 €

1.2. Ergebnisrechnung

Haushaltsplan

Ist-Ergebnis

Gesamtbetrag der Erträge:

34.731.350,00 €

37.796.698,58 €

Gesamtbetrag der

Aufwendungen:

40.186.400,00 €

41.279.645,83 €

Jahresergebnis:

-5.455.050,00 €

-3.482.947,25 €

1.3. Finanzrechnung

Haushaltsplan

lst-Ergebnis

Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit:

3.289.100,00 €

1.293.821,55 €

Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit:

4.101.700,00 €

3.687.291,53 €

Saldo

aus Investitionstätigkeit:

-812.600,00 €

-2.393.469,98 €

Einzahlungen

aus Finanzierungstätigkeit:

2.714.950,00 €

87.399.879,42 €

Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit:

1.285.700,00 €

86.596.728,72 €

Saldo

aus Finanzierungstätigkeit:

1.429.250,00 €

803.150,70 €

2. Für den Jahresabschluss 2018 der Stadt Blieskastel wird aufgrund des Prüfungsergebnisses der Bürgermeisterin gemäß § 101 Abs. 2 Satz 2 KSVG, in der derzeitig gültigen Fassung, uneingeschränkte Entlastung erteilt.

II.

Öffentliche Auslegung

Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht und dem Prüfbericht für das Haushaltsjahr 2018 liegen gemäß § 101 Abs. 3 Satz 2 KSVG zu jedermanns Einsichtnahme in der Zeit von

Montag, 01.08.2022 bis Dienstag, 09.08.2022 (einschließlich)

im Rathaus I, Zimmer 101, während der nachstehend aufgeführten Öffnungszeiten der Stadtverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich aus

montags bis mittwochs  —  von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

 —  von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

donnerstags  —  von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

 —  von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

freitags  —  von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr.

Es wird um Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06842/926-1118 bzw. -1123 gebeten.

Blieskastel, den 25.07.2022
Gez. Hertzler
Bernd Hertzler, Bürgermeister