Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Rat der Stadt Blieskastel in seiner öffentlichen Sitzung am 15.12.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes BR.08.00 „Freizeitgelände ehem. Sportplatz“ mit Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Brenschelbach beschlossen hat.
Um die brachliegenden Gebäude sowie die Spielfläche des ehem. Sportplatzes künftig wieder nutzen zu können, ist die Schaffung von Baurecht durch die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes grundsätzlich Voraussetzung.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Der Rat der Stadt Blieskastel hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.06.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes BR.08.00 „Freizeitgelände ehem. Sportplatz“ mit Teiländerung des Flächennutzungsplanes gebilligt und die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Gemäß 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung mit Textteil und der Begründung sowie die Teiländerung des Flächennutzungsplanes bestehend aus Planzeichnung mit Textteil, Begründung und Entwurf des gemeinsamen Umweltberichtes in der Zeit vom
vom 28.07.2023 bis einschließlich 28.08.2023
im Rathaus II (Zweibrücker Straße 1) der Stadt Blieskastel,
| während der Dienststunden | |
| Mo - Mi | 8:30 bis 16:00 Uhr |
| Do | 8:30 bis 18:00 Uhr |
| Fr | 8:30 bis 13:00 Uhr |
eingesehen werden kann. Bei Bedarf wird die Planung erläutert.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung für die frühzeige Beteiligung und die Planunterlagen sind über das Internetportal der Stadt Blieskastel (www.blieskastel.de/aktuelles-veranstaltungen/bekanntmachungen/) elektronisch abrufbar.
Während der oben genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, mündlich oder elektronisch per Mail an anna-lena.eschenbaum@blieskastel.de zur Niederschrift vorgebracht werden, nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.