Bekanntmachung der AUfstellung und der öffentlichen Auslegung der
Ergänzungssatzung BÖ.03.00 „TurmstraSSe“
im Stadtteil Böckweiler in der Stadt Blieskastel
Der Rat der Stadt Blieskastel hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.06.2026 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung der Ergänzungssatzung BÖ.03.00 „Turmstraße“ beschlossen. In der gleichen Sitzung hat der Rat der Stadt Blieskastel den Entwurf der Ergänzungssatzung, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil, gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung beschlossen.
Die Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie ohne Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange aufgestellt. Im vereinfachten Verfahren können gem. § 34 Abs. 4 BauGB Satzungen aufgestellt werden, welche einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Stadtteile einbeziehen, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Ergänzungssatzung in der Zeit
vom 27. Juli 2026 bis einschließlich 28. August 2026
während der allgemeinen Dienststunden (Montag und Dienstag 08:30 – 16:00 Uhr; Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr; Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr; Freitag 08:30 - 13:00 Uhr) im Foyer des Rathauses II der Stadt Blieskastel, Zweibrücker Straße 1, 66440 Blieskastel, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.
Gleichzeitig wird die Ergänzungssatzung „Turmstraße“ im Internet auf der Homepage der Stadt Blieskastel
https://www.blieskastel.de/stadt/informationen/amtliche-bekanntmachungen
zum Download bereitgestellt.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren. Unter der Internetadresse
https://argusconcept.planungsbeteiligung.de
kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen vom 27. Juli 2026 bis einschließlich 28. August 2026 zur Verfügung.
Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.
| Folgende Unterlagen liegen vor: | |
| • | Planzeichnung der Ergänzungssatzung (Teil A) |
| • | Textteil der Ergänzungssatzung (Teil B) |
| • | Begründung der Ergänzungssatzung |
| • | Biotoptypenplan |
Während der Auslegungsfrist können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per E-Mail an die Adresse: stadtplanung@blieskastel.de vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben.
Hinweis zum Datenschutz
Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Stadt Blieskastel oder ein von der Stadt eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Stadt Blieskastel oder den von der Stadt eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Stadt Blieskastel oder dem von der Stadt einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Blieskastel ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.