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Blieskasteler Nachrichten
Ausgabe 31/2023
Die Verwaltung informiert
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Stadtrat Blieskastel gibt sich eine neue und sehr moderne Geschäftsordnung

Bürgermeister Bernd Hertzler und Verwaltungsdirektor Jens Welsch präsentieren die neue Geschäftsordnung für den Stadtrat. (Foto: Erich Schwarz)

Einvernehmen bei allen Parteien im Stadtrat: Nach über 23 Jahren erfolgt grundlegende Überarbeitung

Blieskastel (ers). Es war eine Mammutaufgabe für die Verwaltung, wobei die eindeutige Handschrift von Verwaltungsdirektor Jens Welsch unverkennbar ist. Der Leiter des Blieskasteler Hauptamtes hat über viele Wochen eine moderne Geschäftsordnung für den Blieskasteler Stadtrat erarbeitet. Insgesamt über 80 Seiten umfasst das Werk, welches durchaus auch für andere Kommunen als Vorlage oder Muster für eigene Satzungen dienen könnte. Nach knapp 23 Jahren hat der Stadtrat der Stadt Blieskastel nun eine grundlegende Überarbeitung seiner Geschäftsordnung vorgenommen, die im Wesentlichen formal und inhaltlich noch der letzten Kommunalrechtsreform im Jahre 1997 entsprach und im Juli 1999 in Kraft getreten war. Zwischenzeitlich, so die Verwaltungsvorlage, habe es überwiegend kleinere, meist redaktionelle Änderungen gegeben, zuletzt im Jahre 2007. „Das Kommunalrecht hat nicht zuletzt in Folge der Pandemie wesentliche Änderungen erfahren, die es nunmehr einzuarbeiten galt“, so Bürgermeister Bernd Hertzler (SPD). Er konkretisiert: „Es haben sich zudem neue Regelungen in Bezug auf die Rechte und Pflichten von Ratsmitglieder sowie der Medienöffentlichkeit ergeben. Auch das Verfahren zur Besetzung der Ausschüsse wurde geändert. Die Fortentwicklung des Gesellschaftsrechts und die Rechtsprechung dazu haben ebenso eine Anpassung an die aktuelle Sach- und Rechtslage erforderlich werden lassen.“ Der städtische Hauptamtsleiter, Verwaltungsdirektor Jens Welsch, ein ausgewiesener Verwaltungsexperte, der auch als Dozent an der Verwaltungsschule und der Fachhochschule lehrt, erläutert: „Gegenstand einer Geschäftsordnung des Stadtrates ist es nicht, rechtliche Vorschriften im Wortlaut zu wiederholen, deren Vollzug eindeutig sind. Dort, wo eigene Regelungen zu treffen sind, leistet die Geschäftsordnung den erforderlichen Beitrag, den Verfahrenshergang zu bestimmen und inhaltliche Vorgaben zu machen. Die wichtigste rechtliche Grundlage bildet das Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) des Saarlandes. Aus diesem Grunde wurde in der neuen Geschäftsordnung auf entsprechende Wiederholungen verzichtet.“ Und Jens Welsch weiter: „Beim Erlass der Geschäftsordnung handelt es sich um einen Sachbeschluss, der die innere Ordnung des städtischen Organs Stadtrat in Form einer internen Richtlinie ohne Rechtsnormcharakter bildet“. Über allem stehe, so betonten Bürgermeister Hertzler und Hauptamtsleiter Welsch gemeinsam, dass die Regelungen in der Geschäftsordnung stets die Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit zum Wohle der Gesamtstadt Blieskastel im Blick zu behalten haben. Dies sei laut Auskunft der Verwaltung auch gelungen. „Wichtig war mir, die Politik von Anfang an transparent in die Neufassung der Geschäftsordnung einzubinden. In intensiven Arbeitssitzungen mit den Vertretern des Stadtrates und meiner Verwaltung wurden einvernehmlich alle Änderungen aufgenommen und in die finale Fassung überführt, was letztendlich die Einstimmigkeit im Stadtrat ermöglicht hat.“, sagt ein sichtlich zufriedener Bürgermeister. Inhaltlich gibt es ein paar Neuerungen oder Klarstellungen. So ist zukünftig für unentschuldigtes Fehlen bei Sitzungen auch ein Ordnungsgeld möglich. Dies war bisher allerdings im Blieskasteler Rat noch nie ein Problem. Auch wurde die Organisation der Fraktionen differenzierter und präziser geregelt. Die innere Ordnung der Fraktionen indes dürfe dabei nicht vollends vorgegeben werden, da diesen ein Selbstorganisationsrecht zustehe. Die allgemeinen Zuständigkeiten zwischen dem Stadtrat, seinen Ausschüssen und dem Bürgermeister wurden im Wesentlichen nicht verändert. Institutionalisiert wurden allerdings sind die Regelungen zur Personalkommission. Diese habe sich bewährt und bisher zu einem sehr breiten Konsens in Personalentscheidungen geführt. „Die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und der im Stadtrat vertretenen Fraktionen hat sich in einem transparenten und nachvollziehbaren Verfahren zum Wohle der Gesamtstadt Blieskastel entwickelt. Dies werde fortgesetzt.“, erklärt der Verwaltungschef. Einen breiten Raum nimmt in der Verwaltungsvorlage zudem das komplexe Thema des Gesellschaftsrechts ein. Als letzter wichtiger Punkt der Neuregelung wurde die sogenannte Medienöffentlichkeit Gegenstand der Geschäftsordnung. Die Rechtslage dazu habe sich laut Stadtverwaltung stark verändert, auch im Lichte neuer Medien und technischer Möglichkeiten. Hier gehe man den Weg, grundsätzlich die Medien zuzulassen, nicht jedoch ohne Schutzmechanismen einzubauen. Auf Nachfrage des Stadtrates teilt die Verwaltung jedoch mit, dass eine Direktübertragung von Sitzungen über das Internet, ein sogenanntes Streaming, auch weiterhin nicht möglich sei. Auch hybride Sitzungen wären, so die Verwaltung, bisher nicht möglich. „Wir haben dafür aber bereits Vorsorge getroffen, sollte es eine entsprechende rechtliche Regelung in Zukunft geben.“, erläutert Bürgermeister Hertzler. Der Bürgermeister dankte dem Hauptamt für die geleistete Arbeit bei der neuen Geschäftsordnung, insbesondere Verwaltungsdirektor Jens Welsch, der die neue Geschäftsordnung von Grund auf verfasst und alle Gespräche und Abstimmungen dazu geleitet habe. (Erich Schwarz)