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Blieskasteler Nachrichten
Ausgabe 31/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Bebauungsplan BK.02.05 „Auf dem Han“ im Stadtteil Blieskastel-Mitte; Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung zur Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. S. 3634), wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Rat der Stadt Blieskastel in seiner öffentlichen Sitzung am 13.06.2024 die erneute Auslegung des Bebauungsplanes BK.02.05 „Auf dem Han“ im Stadtteil Blieskastel-Mitte beschlossen hat. In gleicher Sitzung wurde der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht, gebilligt und die Veröffentlichung des Bebauungsplanes im Internet bzw. eine Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes BK.02.05 „Auf dem Han“ wurde nach der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (§§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB) in Bezug auf folgende Angaben geändert:

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Ergänzung der Planzeichnung um die Höhenlage der Straßengradienten in Meter über Normalhöhenull gemäß der Straßenplanung Ingenieurbüro H+P

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Festsetzung der Höhe der Gebäude im WR 2

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Festsetzung zur Untersuchung der Höhlenbäume vor Fällung

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Grünordnerische Festsetzung ergänzt um den Begriff „naturnah“

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Örtliche Bauvorschrift: Installation von Nisthilfen, Insektenfreundliche Beleuchtung, Einfriedungen im Vorgartenbereich für unbebaute Grundstücke

Daher ist der Entwurf zum Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut offenzulegen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Flächennutzungsplan der Stadt Blieskastel als geplante Wohnbaufläche dargestellt. Die geplante Änderung entspricht somit den Zielen des wirksamen FNP. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches sind der Planzeichnung und dem Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von rd. 2,76 ha.

Ziel der Bebauungsplanänderung ist es notwendige Böschungen auf privaten Grundstücks-flächen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 26 als Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern, die zur Herstellung des Straßenkörpers erforderlich sind, formal festzusetzen. Ferner wird die derzeitige Planung hinsichtlich aktueller Rahmenbedingungen wie beispielweise Klimaschutz und Klimaanpassung fortgeschrieben.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) der Begründung mit Umweltbericht, vorliegender Gutachten sowie den unten genannten umweltbezogenen Informationen in der Zeit

vom 02.08.2024 bis einschließlich 02.09.2024

auf der Internetseite der Stadt Blieskastel unter https://www.blieskastel.de/stadt/informationen/amtliche-bekanntmachungen zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgestellt wird. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des genannten Zeitraums zusätzlich im Foyer des Rathaus II, Zweibrücker Straße 1, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden:

Mo. - Mi.

8:30 bis 16:00 Uhr

Do.

8:30 bis 18:00 Uhr

Fr.

8:30 bis 13:00 Uhr

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste elektronisch abrufbar.

Folgende umweltbezogene Informationen bzw. Gutachten sind verfügbar und zur Einsichtnahme ausgelegt:

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Umweltbericht, Stadt Blieskastel vom April 2024:

Als Teil der Begründung: Der Umweltbericht beschreibt und bewertet die Umweltauswirkungen dieser Planung bezogen auf die Schutzgüter Boden, Fläche, Wasser, Pflanzen, Tiere und Biologische Vielfalt, Landschaft, Mensch, menschliche Gesundheit, Luft und Klima sowie Kultur- und Sachgüter und enthält Aussagen über Minimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, sowie die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung

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Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung, WSW & Partner GmbH vom 10.10.2022

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Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:

Landesdenkmalamt: Hinweis zu angrenzendem Denkmal

Ministerium für Wirtschaft Arbeit, Energie und Verkehr: Hinweis zur Verwendung von erneuerbaren Energien

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz: Festlegung Umfang Artenschutzuntersuchungen, Hinweis Pflanzliste, Maßnahmen Schutz des Grundwassers, Vorsorgender Bodenschutz, Wasserrechtliche Erlaubnis für den Regenwasserkanal

Während der vorgenannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail anna-lena.eschenbaum@blieskastel.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte, nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Blieskastel, den 30.07.2024
Bernd Hertzler
Bürgermeister