Titel Logo
Blieskasteler Nachrichten
Ausgabe 34/2023
Die Verwaltung informiert
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Stellungnahme zur Situation Kita Ballweiler

In den vergangenen sechs Monaten kam es wie zuvor schon in vielen anderen Einrichtungen auch im städtischen Kindergarten Ballweiler aufgrund von Personalengpässen zu Verkürzungen der Öffnungszeiten. Die Situation wurde am 5. Mai im Rahmen eines Elternabends mit der zuständigen Fachgebietsleiterin der Stadt erörtert. Elternvertreter haben sich anschließend dennoch (Anfang Juni) in einem Brief mit konkreten Fragen an die Stadtspitze gewandt. Daraufhin fand ein klärendes Telefonat mit dem Sprecher der Elternschaft statt. Trotzdem wurden die von der Elternschaft aufgeworfen Fragen dann offensichtlich noch an die Saarbrücker Zeitung weitergeleitet (was natürlich deren gutes Recht ist), die dann ihrerseits die Beantwortung dieser Fragen auch noch schriftlich angefragt hat. Die Stadtverwaltung hat diese Fragen am 11. August beantwortet und entsprechend auch den Brief der Elternschaft beantwortet. Aufgrund der aktuellen Berichterstattung in der Saarbrücker Zeitung vom 21. August 2023 möchte die Stadtverwaltung Blieskastel an dieser Stelle zur Bürger-Information auch noch die ursprüngliche, vollständige Pressemitteilung zum Sachverhalt abdrucken. Darin wurde auf fünf Fragen der Presse wie folgt ausführlich Stellung genommen.

1. Personal

Die Stadt Blieskastel hat bereits sehr frühzeitig Maßnahmen ergriffen um die insgesamt angespannte Personalsituation im Betreuungsbereich ihrer Kitas zu entlasten. Obwohl die Einschränkungen der Öffnungszeiten während der Sondersituation der Pandemie in den städtischen Kitas im Vergleich zu den konfessionellen Kitas relativ gering waren, hatte sich die Stadtverwaltung entschieden, die Personalisierung für die städtischen Einrichtungen zu erweitern. In Abstimmung mit dem Landesjugendamt erfolgte bereits im Dezember letzten Jahres eine Neuberechnung der Personalbemessung für die städtischen Kitas die sich an der Obergrenze der Personalbewilligung orientierte. Darüber hinaus haben wir im Stellenplan ab dem Jahr 2023 eine zusätzliche "Springerstelle" eingeplant. Auf dieser Grundlage erfolgten auch im Frühjahr bereits entsprechende Stellenausschreibungen die aber wegen mangelnder Bewerberlage zum Teil wiederholt werden mussten. Darüber hinaus ist bei der Besetzung der Stellen zu berücksichtigen, dass die meisten Stellenbewerber vor Antritt der neuen Stelle entsprechende Kündigungsfristen zu berücksichtigen haben, weshalb die Neueinstellungen - obwohl schon zu Beginn des Jahres gestartet - erst ab Juni dieses Jahres wirksam wurden. Die in dem Schreiben der Elternschaft der Kita Ballweiler vom 2 Juni kritisierten Verkürzungen der Öffnungszeiten bezogen sich auf die konkrete Personalsituation Im Mai. Zu diesen Engpässen war es gekommen, da zu der Kündigung einer Vollzeitkraft, für die das Wiederbesetzungsverfahren bereits angelaufen war, zusätzliche krankheitsbedingte zum Teil dauerhafte Personalausfälle kamen. Die betreffenden vakanten Stellen konnten zum 1.6., 1.7.bzw 1.8. alle neu besetzt werden, nach den Ferien kommt eine zusätzliche Hauswirtschaftskraft noch hinzu. Derzeit liegt die Personalisierung der Kita Ballweiler über dem ihr vom Landesjugendamt zugemessenen Personalschlüssel.

2. Schreiben vom 2. Juni

Wegen der auch für uns überraschend geballt aufgetretenen Personalengpässe hatte die zuständige Fachgebietsleiterin selbst an der Elternversammlung am 5. Mai 2023 teilgenommen und um Verständnis dafür geworben, dass die Ausschreibungsverfahren zwar laufen, aber die Besetzung erst in den nächsten Wochen erfolgen kann und daher leider eine kurzfristige Lösung nicht möglich ist. Auf das Schreiben vom 2 Juni hat, da es an die Verwaltungsspitze gerichtet war, der für die Kitas zuständige Beigeordnete telefonischen Kontakt zu einem der Unterzeichner aufgenommen und ihm ebenfalls die aktuelle Situation und die anstehenden Neubesetzungen ausführlich erläutert. Eine zusätzliche schriftliche Beantwortung der Fragen war damals nicht reklamiert worden. Wir werden dies auf der Grundlage dieser Erläuterungen dann noch nachholen.

3. Beitragsreduzierung

Die Elternbeiträge werden jahresbezogen auf der Grundlage der jeweiligen Personalbemessung kalkuliert, das heißt Urlaubs- und sonstige pädagogisch bedingte Schließtage sind in diesem Beitrag bereits einkalkuliert. Bei Erkrankungen erfolgt eine Lohnfortzahlung woraus sich in der Regel keine Personalkosten-Reduzierung ergibt. Die auf der Grundlage dieser Personalbemessung kalkulierten Beiträge werden vom Stadtrat jährlich neu beschlossen. Auf der Grundlage dieser Beitragsordnung werden die entsprechenden Betreuungsverträge mit den Eltern geschlossen. Diese Betreuungsverträge sehen keine zusätzlichen Beitrag-Nachlässe vor. Nach unseren (unvollständigen) Informationen erfolgten auch in den in konfessioneller Trägerschaft betriebenen Kitas im Stadtgebiet, die zum Teil wesentlich umfangreichere Einschränkungen von Öffnungszeiten zu beklagen hatten, keine Rückerstattung von Gebühren. Darüber hinaus erscheint aus Sicht der Verwaltung eine im Hinblick auf die Ausfallzeiten anteilige Rückerstattung von Gebühren schon aus Gründen der Verhältnismäßigkeit bzw. des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes wenig sinnvoll. Im Falle einer anteilig zu den Ausfallzeiten erfolgenden Rückerstattung geht es um Beträge, die den mit der Rückerstattung und der damit verbundenen kompletten Rückabwicklung der mit dem Land und dem Kreis erfolgenden Abrechnung unverhältnismäßig erscheinen. Nur der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass die Stadt Blieskastel in den letzten drei Jahren den Elternanteil, der sich ohnehin nur auf die Personalkosten bezieht, auf 10% gesenkt hat.

4. Konzepte

Wie bereits geschildert hat die Stadt Blieskastel die ihr bisher zur Verfügung stehenden Möglichkeiten einer auskömmlichen Personalausstattung frühzeitig ausgeschöpft bzw. in Anspruch genommen. Durch Einrichtung einer zusätzlichen Springerstelle und die jeweils zeitnah erfolgten Ausschreibungsverfahren haben wir versucht, Vorkehrungen für entstehende Personalengpässe zu treffen. Allerdings können diese Maßnahmen bei kurzfristig und dann auch noch konzentriert auftretenden Personalausfällen nur begrenzt wirksam werden. Um in solchen Fällen durch gegenseitige Personalausleihe sich behelfen zu können hatte die Verwaltung den übrigen Betriebsträgern im Stadtgebiet bereits einen "Personalverbund" und die gemeinsame Einrichtung zusätzlicher Springer-Stellenangeboten, die nicht zuletzt wegen personalrechtlicher Hindernisse jedoch abgelehnt wurden. Die Verwaltung prüft derzeit gemeinsam mit der Nachbargemeinde Gersheim die Einrichtung einer Kita GmbH als gemeinsames Dach ihrer Einrichtungen. Vielleicht gelingt es auch auf diesem Wege, mehr Flexibilität und Redundanz beim Personaleinsatz zu gewinnen. Wegen der Personalengpässe im Bereich des qualifizierten Betreuungspersonals werden auch Überlegungen angestellt, geringer qualifiziertes Personal in Ergänzung des qualifizierten Betreuungsschlüssels zur Unterstützung der Betreuungsarbeit einzustellen. Derzeit scheinen ihr jedoch tarifrechtliche und gesetzliche Vorgaben nicht kompatibel.

5. Aushilfskräfte

Der Einsatz von Eltern im Falle eines Personalausfalles ist aus arbeitsrechtlicher Sicht als kritisch zu bewerten. Zum einen haben diese keinen Arbeitsvertrag mit der Stadtverwaltung, der Rechte und Aufgaben abdeckt. Zum anderen gelten gerade für den Einsatz im Kitabereich besondere Vorschriften, wie etwa die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, Masernimpfung und weitere arbeitsmedizinische Aspekte, die zu beachten sind. Zur Beurteilung der grundsätzlichen Möglichkeit müsste ggf. das Landesjugendamt Stellung beziehen. In der konkreten Situation kam aufgrund der an den Einsatz in Kitas geknüpften rechtlichen Voraussetzungen ein kurzfristiger Einsatz von Eltern oder sonstigen Hilfskräften daher nicht in Frage, worauf die Fachgebietsleiterin in der betreffenden Elternversammlung auch bereits hingewiesen hatte.