Titel Logo
Blieskasteler Nachrichten
Ausgabe 35/2026
Der Seniorenbeauftragte informiert
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Senioren

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Ehegattennotvertretungsrecht – Wozu brauche ich das?

Wer sollte eine Vorsorgevollmacht haben und was kann mit ihr geregelt werden? Muss ein Notar die Vorsorgevollmacht aufsetzen? Was sind die Unterschiede zwischen einem/r Vorsorgebevollmächtigten und einem/r rechtlichen Betreuer/in? Und was ist eigentlich das neue Ehegattennotvertretungsrecht, kann man sich da eine Vorsorgeverfügung sparen?

Einen Überblick zu den Themen und Antworten auf Ihre Fragen gibt Ihnen Bernhard Klasen, der Direktor des Amtsgerichtes Homburg.

Veranstaltungsort:

66440 Blieskastel, Saargemünder Straße 2, in der Bliesgau-Festhalle

Am 22.09.2026 um 17:00 Uhr

Die Veranstaltung, zu der der Senioren- und Behindertenbeirat der Stadt Blieskastel, die Behinderten- und Seniorenbeauftragte und der Betreuungsverein ProMensch e.V. einladen, ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.