Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), in der derzeit geltenden Fassung, hat der Stadtrat am 25.06.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen.
Der Haushaltsplan für das Jahr 2026 wird festgesetzt
| 1. | im Ergebnishaushalt mit | |
| dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 43.485.250 € | |
| dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 59.768.700 € | |
| im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf | -16.283.450 € | |
| 2. | im Finanzhaushalt mit | |
| den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 8.327.200 € | |
| den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 10.745.000 € | |
| dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf | -2.417.800 € | |
| den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 14.766.400 € | |
| den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.050.500 € | |
| dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf | 13.715.900 €. |
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf — 2.417.800 €
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf — 1.400.000 €.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf — 50.000.000 €.
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf — 16.283.450 €
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 350 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 495 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 425 v.H. |
Es gilt der vom Stadtrat am 25.06.2026 beschlossene Stellenplan.
Die Personalaufwendungen sind von der Deckungsfähigkeit der Aufwendungen innerhalb der Teilhaushalte gemäß § 18 Abs. 1 KommHVO ausgenommen. Alle Personalaufwendungen sind untereinander gegenseitig deckungsfähig.
Die Ausgaben für Reisekosten (55130000), Fortbildung (55120000) und Fachliteratur (553200000) werden produktübergreifend jeweils für untereinander deckungsfähig erklärt; der nach § 18 Abs. 2 KommHVO sachliche Zusammenhang ist gegeben.
Genehmigung
Das Landesverwaltungsamt -Kommunalaufsicht- hat zu § 2 und § 3 der Satzung die Genehmigung erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2026 der Stadt Blieskastel genehmige ich gemäß § 91 Abs. 4, § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 1.400.000 € und den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen 2.417.800 €.
Offenlegung
Der Haushaltsplan liegt gem. § 86 Abs. 4 KSVG in der Zeit vom 01.09. bis 09.09.2026 im Rathaus I, Zimmer 101, Blieskastel während der nachstehend aufgeführten Öffnungszeiten der Stadtverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich aus
| montags bis mittwochs | von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und |
| von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr | |
| donnerstags | von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und |
| von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr | |
| freitags | von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr. |
Es wird um Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06842/926-1118 oder -1119 gebeten.