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Blieskasteler Nachrichten
Ausgabe 36/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Stadt Blieskastel für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), in der derzeit geltenden Fassung, hat der Stadtrat am 25.06.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Jahr 2026 wird festgesetzt

1.

im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

43.485.250 €

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

59.768.700 €

im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf

-16.283.450 €

2.

im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

8.327.200 €

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

10.745.000 €

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf

-2.417.800 €

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

14.766.400 €

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.050.500 €

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf

13.715.900 €.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf  —  2.417.800 €

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf  —  1.400.000 €.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf  —  50.000.000 €.

§ 5

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf  —  16.283.450 €

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

350 v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

495 v.H.

2.

Gewerbesteuer

425 v.H.

§ 7

Es gilt der vom Stadtrat am 25.06.2026 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Die Personalaufwendungen sind von der Deckungsfähigkeit der Aufwendungen innerhalb der Teilhaushalte gemäß § 18 Abs. 1 KommHVO ausgenommen. Alle Personalaufwendungen sind untereinander gegenseitig deckungsfähig.

Die Ausgaben für Reisekosten (55130000), Fortbildung (55120000) und Fachliteratur (553200000) werden produktübergreifend jeweils für untereinander deckungsfähig erklärt; der nach § 18 Abs. 2 KommHVO sachliche Zusammenhang ist gegeben.

Blieskastel, den 25.06.2026
Gez. Hertzler
Hertzler
Bürgermeister

Genehmigung

Das Landesverwaltungsamt -Kommunalaufsicht- hat zu § 2 und § 3 der Satzung die Genehmigung erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2026 der Stadt Blieskastel genehmige ich gemäß § 91 Abs. 4, § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 1.400.000 € und den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen 2.417.800 €.

St. Ingbert, 25.08.2026
gez. Niko Markatos
Niko Markatos

Offenlegung

Der Haushaltsplan liegt gem. § 86 Abs. 4 KSVG in der Zeit vom 01.09. bis 09.09.2026 im Rathaus I, Zimmer 101, Blieskastel während der nachstehend aufgeführten Öffnungszeiten der Stadtverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich aus

montags bis mittwochs

von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

donnerstags

von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

freitags

von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr.

Es wird um Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06842/926-1118 oder -1119 gebeten.

Blieskastel, den 31.08.2026
Gez.Hertzler
Hertzler
Bürgermeister