Die Fa. TERRAG GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung, hat beim Saarpfalz-Kreis als Untere Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag für folgendes Vorhaben beantragt:
Anlegen und Erweiterung der Tongrube Erfweiler-Ehlingen in einer Entfernung von ca. 50 m von der bestehenden Tongrube – die geplante Erweiterungsfläche umfasst eine ca. 1,44 ha große Fläche, die sich in ca. 50 m Entfernung von dem bereits bestehenden Abbaubereich in der Gemeinde Mandelbachtal, Gemarkung Erfweiler-Ehlingen befindet. Die gesamte Fläche ist durch Wiesen und Feldgehölze geprägt.
Gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit Nr. 3.1.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Saarland vom 30. Oktober 2002 (Amtsblatt S. 2494), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Februar 2019 (Amtsblatt I S. 394) ist für die Erweiterung eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles erforderlich.
Der Saarpfalz-Kreis hat mit dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz eine Prüfung vorgenommen und kommt zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann und daher keine Verpflichtung zur Durchführung einer UVP besteht.
Die Feststellung des Unterbleibens einer UVP ist nicht selbstständig anfechtbar.
Eventuelle Rückfragen können Sie an den Saarpfalz-Kreis - Untere Bauaufsichtsbehörde -, Am Forum 1, 66424 Homburg, Tel. Nr. 06841 104-8327, Herrn Dipl.-Ing. Geörg, richten.