Die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) hat die Anlegung des Grundbuches für die beim Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung buchungsfrei geführten Flurstücke
| Gemarkung Blieskastel | ||
| Flur 3 Flst. 512/3 | B 423 | 168 qm |
| Flur 7 Flst. 1670/1 | B 423 | 45 qm |
| und | ||
| Gemarkung Webenheim | ||
| Flur 25 Flst. 6065/1 | B 423 | 67 qm |
beantragt.
Die Antragstellerin, vertreten durch den Landesbetrieb für Straßenbau gab an, dass die Flurstücke Bestandteil der Bundesstraße 423 von Habkirchen nach Homburg seien, für die die Bundesrepublik Deutschland „Bundesstraßenverwaltung“ Baulastträger sei. Somit stünde das Eigentum an den Flurstücken der Antragstellerin zu.
Die Anlegung der Grundbuchblätter für die genannten Flurstücke und die Eintragung der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) als Eigentümerin steht bevor.
Personen, die Einwendungen gegen diese Eintragung geltend machen, wollen ihren Einspruch binnen eines Monats seit Aushang bzw. Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an das Amtsgericht Saarbrücken, Saarländisches Grundbuchamt, Mainzer Str. 176,
66121 Saarbrücken unter Angabe der Geschäftsnummer BLK-2182-12 mitteilen.