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Blieskasteler Nachrichten
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Bebauungsplan BW.05.00 „Ortsmitte“ im Stadtteil Blickweiler

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses, der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur Beteiligung gemäß § 3 (2) BauGB

Der Rat der Stadt Blieskastel hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.12.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes BW.05.00 „Ortsmitte“ im Stadtteil Blickweiler gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634), zuletzt geändert durch den Artikel 1 des Gesetzes vom 28.07.2023 (BGBI. I S. 3634), im beschleunigten Verfahren gem. § 13a i.V.m. § 13 BauGB beschlossen. In gleicher Sitzung wurde der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung, gebilligt und die Veröffentlichung des Bebauungsplanes im Internet bzw. eine Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Neuordnung der Ortsmitte, in der zukünftig die vorhandenen Infrastruktureinrichtungen (Kita, Feuerwehr) neu geordnet und zu dem um weitere, wie z.B. eine FGTS, ergänzt werden sollen. Dafür sind sowohl Rückbau als auch Neubau von Gebäuden notwendig. Des Weiteren sollen die Erschließung und der ruhende Verkehr verbessert werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Flächennutzungsplan der Stadt Blieskastel als Wohnbaufläche dargestellt. Die geplante Änderung entspricht somit den Zielen des wirksamen Flächennutzungsplanes. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches sind dem Lageplan zu entnehmen. Dieser umfasst eine Fläche von 1,21ha.

Gemäß §§ 13a, 13 und 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung in der Zeit vom 29.01.2024 bis einschließlich 29.02.2024 auf der Internetseite der Stadt Blieskastel unter https://www.blieskastel.de/stadt/informationen/amtliche-bekanntmachungen zum Herunterladen bereitgestellt wird. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des genannten Zeitraums zusätzlich im Foyer des Rathaus II, Zweibrücker Straße 1, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden:

Mo - Mi

8:30 bis 16:00 Uhr

Do

8:30 bis 18:00 Uhr

Fr

8:30 bis 13:00 Uhr

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste elektronisch abrufbar.

Während der vorgenannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail anna-lena.eschenbaum@blieskastel.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte, nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Der Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13 a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Blieskastel, den 26.01.2024
Bernd Hertzler, Bürgermeister