Am Freitag, 23. Februar 2024, findet ab 20,00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Brenschelbach eine satzungsgemäße Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Brenschelbach-Riesweiler statt.
Tagesordnung:
Anträge zur Tagesordnung können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie bis spätestens 16. Februar 2024 schriftlich beim Jagdvorsteher eingereicht werden.
Es sind nur diejenigen Jagdgenossen stimmberechtigt, die im Grundflächenverzeichnis eingetragen sind. Veränderungen im Grundflächenverzeichnis sind durch Vorlage von Grundbuchmitteilungen anzuzeigen.
Im Falle von Verhinderung eines Jagdgenossen kann dieser sich vertreten lassen, wobei die Vertretung jedoch eine schriftliche Vollmacht benötigt.
Die Niederschrift der Versammlung liegt 2 Wochen zur Einsicht beim Jagdvorsteher aus.