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Blieskasteler Nachrichten
Ausgabe 41/2025
Der Seniorenbeauftragte informiert
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Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Ehegattennotvertretungsrecht – Wozu brauche ich das?

Wer sollte eine Vorsorgevollmacht haben und was kann mit ihr geregelt werden? Muss ein Notar die Vorsorgevollmacht aufsetzen? Was sind die Unterschiede zwischen einem/r Vorsorgebevollmächtigten und einem/r rechtlichen Betreuer/in? Und was ist eigentlich das neue Ehegattennotvertretungsrecht, kann man sich da eine Vorsorgeverfügung sparen?

Einen Überblick zu den Themen und Antworten auf Ihre Fragen gibt Ihnen Frau Annelie Faber-Wegener vom Betreuungsverein des Deutschen Roten Kreuzes in St. Ingbert.

Die Veranstaltung, zu der der Senioren- und die beiden Behindertenbeauftragen der Stadt Blieskastel einladen, findet am Dienstag, dem 21.10.2025, ab 18 Uhr, im Foyer der Bliesgau-Festhalle statt. Die Vortragsveranstaltung ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.