Ab 9. Oktober 2025 tritt mit der „Empfängerüberprüfung“ eine gesetzliche Neuerung im Zahlungsverkehr in Kraft. Die Banken werden verpflichtet, vor der Freigabe von Überweisungen, Echtzeit- und Terminüberweisungen sowie Sammel- und Daueraufträgen, den Empfängernamen mit der angegebenen IBAN abzugleichen. Ziel ist es, Betrug zu verhindern und die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen.
Die Stadt Blieskastel weist darauf hin, dass ab Oktober bei allen Überweisungen an die Stadt als Empfängername ausschließlich „Stadt Blieskastel“ stehen muss. Abweichende Schreibweisen können zu Verzögerungen oder Rücküberweisungen führen.
Es wird gebeten, Überweisungsvorlagen und Daueraufträge zu überprüfen und entsprechend anzupassen.