Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Rat der Stadt Blieskastel in seiner öffentlichen Sitzung am 10.11.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes BB.07.00 „Parkstraße“ im Stadtteil Bierbach beschlossen hat.
Weiterhin hat der Rat der Stadt Blieskastel in seiner öffentlichen Sitzung am 28.09.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes BB.07.00 „Parkstraße“ gebilligt, die Teiländerung des Flächennutzungsplanes und die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Ziel des Bebauungsplanes und der FNP-Teiländerung ist der Neubau eines Feuerwehrgerätehauses, welches im südwestlichen Teil des Geltungsbereiches gebaut werden soll. Gleichzeitig wird die Voraussetzung für die Schaffung von Baurecht für eine Wohnbebauung.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplan-Entwurfes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Gemäß 3 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung mit Textteil und der Begründung, und die Teiländerung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Planzeichnung mit Textteil und Begründung, sowie der Entwurf des gemeinsamen Umweltberichtes in der Zeit vom
vom 27.10.2023 bis einschließlich 24.11.2023
im Rathaus II (Zweibrücker Straße 1) der Stadt Blieskastel,
während der Dienststunden
| Mo - Mi | 8:30 bis 16:00 Uhr |
| Do | 8:30 bis 18:00 Uhr |
| Fr | 8:30 bis 13:00 Uhr |
eingesehen werden kann. Bei Bedarf wird die Planung erläutert.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung für die frühzeige Beteiligung und die Planunterlagen sind über das Internetportal der Stadt Blieskastel (www.blieskastel.de/aktuelles-veranstaltungen/bekanntmachungen/) und über das zentrale Internetportal des Landes (www.uvp-verbund.de/kartendienste) abrufbar.
Während der oben genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, mündlich oder elektronisch per Mail an anna-lena.eschenbaum@blieskastel.de vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.