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Blieskasteler Nachrichten
Ausgabe 45/2025
Die Verwaltung informiert
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Hinweis zu Grabschmuck bei Wiesen- und Baumgräbern

Grabschmuck und Blumensträuße sind bei Wiesen- bzw. Baumgräbern gemäß Friedhofssatzung nicht gestattet. (Foto: Stadt Blieskastel)

Kürzlich fanden auf dem Lautzkircher Friedhof im Bereich der Wiesengräber Mäharbeiten statt, im Zuge derer auch wiederholt Blumensträuße und Grabschmuck entfernt werden mussten. Mäharbeiten fallen turnusmäßig an, deponierte Gegenstände erschweren dann die Arbeiten, verursachen Aufwand und Mehrkosten. Die Stadtverwaltung verweist daher an dieser Stelle nochmals auf die Friedhofssatzung, gemäß derer das Aufstellen solcher Dinge bei Wiesen- bzw. Baumgräbern nicht gestattet ist. Die Friedhofssatzung sagt aus: "Das Ablegen von Grabschmuck sowie das Aufstellen von Grablampen, Vasen u. ä. sind nicht zulässig. Illegal aufgestellte Gegenstände werden ohne Vorankündigung abgeräumt und auf Kosten der Nutzungsberechtigen entsorgt. Die Stadt Blieskastel ist nicht verpflichtet, die Gegenstände aufzubewahren." (ub)