Textsatzung NW.03.02 zur Aufhebung des Bebauungsplanes NW.03.00 „In dem Katharinenfeld“ im Stadtteil Niederwürzbach
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB sowie Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § (3) 1 BauGB
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Rat der Stadt Blieskastel in seiner öffentlichen Sitzung am 16.11.2023 die Aufstellung der Textsatzung NW.03.02 im Stadtteil Niederwürzbach beschlossen hat.
Ziel der Bebauungsplanaufhebung ist die Flexibilisierung der Bebaubarkeit im Bereich der schon umgesetzten Planung in Anwendung des § 34 BauGB.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanaufhebung hat eine Fläche von ca. 3,1 ha und befindet sich im östlichen Siedlungsrand des Stadtteils Niederwürzbach. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches sind dem Lageplan zu entnehmen.
Die vorliegende Textsatzung hebt folgenden rechtskräftigen Bebauungsplan auf:
NW.03.00 „In dem Katharinenfeld“, rechtskräftig seit 08.07.1970
Der Flächennutzungsplan der Stadt Blieskastel stellt das Gebiet als gewerbliche Baufläche. Die Textsatzung ist vollständig aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Der Rat der Stadt Blieskastel hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.11.2023 die Textsatzung NW.03.02 – Textsatzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes NW.03.02 „In dem Katharinenfeld“ gebilligt und die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Diese Planunterlagen, bestehend aus der Textsatzung (Teil A) mit Begründung (Teil B) gem. § 3 Abs. 1 BauGB offengelegt.
Gemäß 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Textsatzung, bestehend aus der Textsatzung (Teil A) mit Begründung (Teil B), in der Zeit vom
vom 24.11.2023 bis einschließlich 22.12.2023
im Rathaus II (Zweibrücker Straße 1) der Stadt Blieskastel,
| während der Dienststunden | Mo - Mi | 8:30 bis 16:00 Uhr |
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| Do | 8:30 bis 18:00 Uhr |
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| Fr | 8:30 bis 13:00 Uhr |
eingesehen werden.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung für die frühzeige Beteiligung und die Planunterlagen sind über das Internetportal der Stadt Blieskastel (www.blieskastel.de/aktuelles-veranstaltungen/bekanntmachungen/) und über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.
Während der oben genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, mündlich oder elektronisch per Mail an anna-lena.eschenbaum@blieskastel.de vorgebracht werden, nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.