Der Stadtrat der Stadt Blieskastel hat in öffentlichen Sitzung am 16. November 2023 in geheimer Wahl
Herrn Verwaltungsdirektor Jens Welsch
zum besonderen stellvertretenden Gemeindewahlleiter aufgrund des § 7 Abs. 2 S. 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) bestimmt. Die Bestellung gilt für die einzelnen Wahlen zu den Ortsräten und zum Stadtrat der Stadt Blieskastel sowie des Kreistages des Saarpfalz-Kreises und der Direktwahl der Landrätin oder des Landrates des Saarpfalz-Kreises aus dem Gebiet der Stadt Blieskastel.
Die Wahl wurde erforderlich, nachdem die Beigeordneten der Stadt Blieskastel erklärt haben, sich als Wahlbewerber/in wollen aufstellen zu lassen.