Bekanntmachung
1. Nachtragssatzung der Stadt Blieskastel
für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 49 des Gesetzes vom 27. August 2025 (Amtsbl. I S. 854, 863), hat der Stadtrat der Stadt Blieskastel am 17.11.2025 folgende Nachtragssatzung beschlossen.
§ 1
Der Nachtragsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird festgesetzt
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| erhöht um | auf |
| 1. | im Ergebnishaushalt mit | ||
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| dem Gesamtbetrag der Erträge |
| 39.812.950 € |
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| dem Gesamtbetrag der Aufwendungen |
| 58.451.700 € |
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| im Saldo der Erträge und Aufwendungen |
| -18.638.750 € |
| 2. | im Finanzhaushalt mit | ||
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| den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 840.000 € | 5.956.500 € |
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| den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.200.000 € | 8.663.900 € |
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| dem Saldo aus Investitionstätigkeit | -360.000 € | -2.707.400 € |
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| den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 360.000 € | 17.390.800 € |
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| den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
| 971.100 € |
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| dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit | 360.000 € | 16.419.700 € |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
wird erhöht um 360.000 € auf — 2.707.400 €
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
bleibt unverändert bei — 900.000 €.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
bleibt unverändert bei — 37.000.000 €.
§ 5
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des
Ergebnishaushalts bleibt unverändert bei — 18.638.750 €
§ 6
Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert für:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 350 v.H. |
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| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 495 v.H. |
| 2. |
| Gewerbesteuer — 425 v.H. | |
§ 7
Es gilt der vom Stadtrat am 27.03.2025 beschlossene Stellenplan unverändert.
§ 8
Die Personalaufwendungen sind von der Deckungsfähigkeit der Aufwendungen innerhalb der Teilhaushalte gemäß § 18 Abs. 1 KommHVO ausgenommen. Alle Personalaufwendungen sind unverändert untereinander gegenseitig deckungsfähig.
Die Ausgaben für Reisekosten (55130000), Fortbildung (55120000) und Fachliteratur (553200000) werden unverändert produktübergreifend jeweils für untereinander deckungsfähig erklärt; der nach § 18 Abs. 2 KommHVO sachliche Zusammenhang ist gegeben.
Das Landesverwaltungsamt -Kommunalaufsicht- hat zu § 2 der 1. Nachtragssatzung die Genehmigung erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Im Rahmen der 1. Nachtragssatzung 2025 der Stadt Blieskastel genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)
den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von
2.707.400,-- €.
Meine am 23.06.2025 für das Haushaltsjahr 2025 erteilte Genehmigung des Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen wird hiermit aufgehoben.
St. Ingbert, 24.11.2025
Der 1. Nachtragshaushaltsplan liegt gem. §§ 87 Abs 1, 86 Abs. 4 KSVG in der Zeit vom 01.12. bis 09.12.2025 im Rathaus I, Zimmer 101, Blieskastel während der nachstehend aufgeführten Öffnungszeiten der Stadtverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich aus
| montags bis mittwochs | von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
| und | von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| donnerstags | von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
| und | von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| freitags | von 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr |
Es wird um Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06842/926-1119 oder -1118 gebeten.
Blieskastel, den 28.11.2025