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Blieskasteler Nachrichten
Ausgabe 49/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Nachtragssatzung der Stadt Blieskastel für das Haushaltsjahr 2025

Bekanntmachung

1. Nachtragssatzung der Stadt Blieskastel

für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 49 des Gesetzes vom 27. August 2025 (Amtsbl. I S. 854, 863), hat der Stadtrat der Stadt Blieskastel am 17.11.2025 folgende Nachtragssatzung beschlossen.

§ 1

Der Nachtragsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird festgesetzt

erhöht um

auf

1.

im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge

39.812.950 €

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen

58.451.700 €

im Saldo der Erträge und Aufwendungen

-18.638.750 €

2.

im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

840.000 €

5.956.500 €

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

1.200.000 €

8.663.900 €

dem Saldo aus Investitionstätigkeit

-360.000 €

-2.707.400 €

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

360.000 €

17.390.800 €

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

971.100 €

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit

360.000 €

16.419.700 €

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

wird erhöht um 360.000 € auf —  2.707.400 €

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

bleibt unverändert bei —  900.000 €.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

bleibt unverändert bei —  37.000.000 €.

§ 5

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des

Ergebnishaushalts bleibt unverändert bei  —  18.638.750 €

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert für:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

350 v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

495 v.H.

2.

Gewerbesteuer — 425 v.H.

§ 7

Es gilt der vom Stadtrat am 27.03.2025 beschlossene Stellenplan unverändert.

§ 8

Die Personalaufwendungen sind von der Deckungsfähigkeit der Aufwendungen innerhalb der Teilhaushalte gemäß § 18 Abs. 1 KommHVO ausgenommen. Alle Personalaufwendungen sind unverändert untereinander gegenseitig deckungsfähig.

Die Ausgaben für Reisekosten (55130000), Fortbildung (55120000) und Fachliteratur (553200000) werden unverändert produktübergreifend jeweils für untereinander deckungsfähig erklärt; der nach § 18 Abs. 2 KommHVO sachliche Zusammenhang ist gegeben.

Blieskastel, den 17.11.2025
gez. Hertzler
Bernd Hertzler, Bürgermeister
Genehmigung

Das Landesverwaltungsamt -Kommunalaufsicht- hat zu § 2 der 1. Nachtragssatzung die Genehmigung erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Im Rahmen der 1. Nachtragssatzung 2025 der Stadt Blieskastel genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)

den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von

2.707.400,-- €.

Meine am 23.06.2025 für das Haushaltsjahr 2025 erteilte Genehmigung des Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen wird hiermit aufgehoben.

St. Ingbert, 24.11.2025

Im Auftrag
gez. B. Heib
Birgit Heib
Offenlegung

Der 1. Nachtragshaushaltsplan liegt gem. §§ 87 Abs 1, 86 Abs. 4 KSVG in der Zeit vom 01.12. bis 09.12.2025 im Rathaus I, Zimmer 101, Blieskastel während der nachstehend aufgeführten Öffnungszeiten der Stadtverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich aus

montags bis mittwochs

von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

und

von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

donnerstags

von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

und

von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

freitags

von 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr

Es wird um Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06842/926-1119 oder -1118 gebeten.

Blieskastel, den 28.11.2025

gez. Hertzler
Bernd Hertzler
Bürgermeister