STADT BLIESKASTEL
Der Gemeindewahlleiter
– Nr. 10 / 2025 –
Az. I/10.2-052-40-041
Am Mittwoch, 05.02.2025 findet um 16:30 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses I, Paradeplatz 5 in 66440 Blieskastel eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses der Stadt Blieskastel statt. Hierzu ergeht heutige Einladung. Die Sitzung ist öffentlich.
| 1. | Eröffnung und Begrüßung durch den Gemeindewahlleiter |
| 2. | Feststellung der Ersatzbewerber für den Ortsrat von Aßweiler - Losverfahren |
Unter Berücksichtigung von § 5 Abs. 2 S. 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) haben die in den Gemeindewahlausschuss im Jahre 2024 berufenen Beisitzerinnen und Beisitzer zu dieser Sitzung eine Teilnahmepflicht. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für eine Verhinderung ist der/die hierzu berufene Stellvertreter/in zu unterrichten; diese/n trifft die Teilnahmepflicht in gleichem Maße.
Der Gemeindewahlausschuss ist gem. § 8 Abs. 3 S. 1 KWG beschlussfähig, wenn neben dem Vorsitzenden wenigstens zwei Beisitzer/innen anwesend sind.
Es wird gem. § 5 Abs. 4 KWG i. V. m. § 3 Abs. 3 S. 2 der Kommunalwahlordnung (KWO) bereits jetzt schon darauf hingewiesen, dass die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet sind. Sie dürfen in Ausübung ihres Amtes ihr Gesicht nicht verhüllen.