Aufgrund einer aktuellen Sicherheitslage wurden am 2. Dezember die Zugangsmöglichkeiten zum Rathaus III eingeschränkt. Das "Haus des Bürgers" ist somit bis auf Weiteres nur nach Anmeldung zugänglich. Bei Besuchswunsch bzw. bereits vereinbarten Terminen kann dies über die am Eingang befindliche Klingelanlage oder telefonisch signalisiert werden. Alle Personen, die ein berechtigtes Anliegen zur Vornahme von Amtshandlungen im Rathaus III vortragen (z. B. Termine in Meldeamt, Ortspolizeibehörde, Gewerbeamt), erhalten Zugang durch den anwesenden Sicherheitsdienst.