Beteiligung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
Der Rat der Stadt Blieskastel hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.12.2022 den Bebauungsplan MB.04.02 gebilligt und die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan MB.04.02 „Am vorderen Knopf“ verfolgt folgende Ziele:
Der bisher rechtskräftige Bebauungsplan MB.04.00 „Am vorderen Knopf“ ist mittlerweile 16 Jahre alt. Die Bodenordnung hat bereits stattgefunden. Die Erschließung des Plangebiets ist noch nicht erfolgt, da das geplante Entwässerungssystem sich als nicht umsetzbar herausstellte.
Es wurde zwischenzeitlich ein modifiziertes Entwässerungssystem erarbeitet. Zur Realisierung des aktuellen Entwässerungssystems sind Korrekturen der Festsetzungen zur Versickerung des Niederschlagswassers im Bebauungsplan notwendig. Auch wurden die Festsetzungen an neuzeitliche Planungsstandard im Hinblick an veränderte Rahmenbedingungen in Folge des Klimawandels angepasst.
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bereitstellung von Wohnraum zur Verbesserung der Wohnraumsituation in der Stadt.
Der vorliegende Bebauungsplan ersetzt innerhalb seines Geltungsbereiches den rechtskräftigen Bebauungsplan MB.04.00 „Am vorderen Knopf“.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Flächennutzungsplan der Stadt Blieskastel als geplante Wohnbaufläche dargestellt. Die geplante Änderung entspricht somit den Zielen des wirksamen FNP.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Gemäß 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit Textteil (Teil B) und der Begründung mit Umweltbericht in der Zeit vom
vom 06.01.2023 bis einschließlich 06.02.2023
im Foyer des Rathaus II (Zweibrücker Straße 1) der Stadt Blieskastel,
| während der Dienststunden | Mo - Mi | 8:30 bis 16:00 Uhr |
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| Do | 8:30 bis 18:00 Uhr |
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| Fr | 8:30 bis 13:00 Uhr |
eingesehen werden kann.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung für die Beteiligung und die Planunterlagen bestehend aus Planzeichnung und Begründung sind über das Internetportal der Stadt Blieskastel (www.blieskastel.de/aktuelles-veranstaltungen/bekanntmachungen/) und über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.
Während der oben genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse info@blieskastel.de vorgebracht werden, nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.