Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 12. Dezember auf Vorschlag des zuständigen Werksausschusses aufgrund der gestiegenen Unterhaltungskosten eine Erhöhung der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren ab dem 1. Januar 2025 beschlossen. Kanalsanierungs-, Personal- sowie aus der Gebührenkalkulation für Schmutz- und Niederschlagswasser gestiegene Kosten bilden die Hauptgründe für den Anstieg.
Die Stadt Blieskastel folgt damit dem Beispiel anderer Kommunen, die ihrerseits Gebührenerhöhungen für das kommende Jahr oder für die kommende Abrechnungsperiode planen bzw. schon beschlossen haben. Bislang bewegt sich Blieskastel mit den Kanalgebühren noch im mittleren Bereich der Flächenkommunen. Einer der Hauptgründe für die bevorstehende Anhebung der Gebühren sind gestiegene Kosten im Kanalbau bzw. in der Kanalsanierung von über 30 % gegenüber der vorherigen Kalkulationsperiode 2022 bis 2024, welche auf der Datenbasis der zweiten Jahreshälfte 2021 erstellt wurde. Weiterhin ist der jährliche Verbandsbeitrag des EVS von 2,8 Mio. € im Jahr 2021 auf 3,2 Mio. € im Jahr 2025 angestiegen und wird voraussichtlich entsprechend der Planungsdaten des EVS im Jahr 2027 ca. 3,6 Mio. € betragen. Seit 2021 hat sich zudem insbesondere die Unterhaltung des technischen Verwaltungsbereiches sowie des Baubetriebshofes auf Grund allgemeiner Preis- und Personalkostensteigerungen und eines erhöhten Personalbedarfes von 0,8 Mio. € auf 1,1 Mio. € erhöht. Ebenso wirkt sich der rückläufige jährliche Gesamtwasserverbrauch auf die Höhe der Schmutzwassergebühren aus. Eine Gebührenerhöhung ist demzufolge unvermeidlich.
Eine weitere Steigerung resultiert aus der Gebührenkalkulation für Schmutz- und Niederschlagswasser. Nach dem Kommunalabgabengesetz sind kostendeckende Benutzungsgebühren zu erheben, die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln. Der Gebührenberechnung der Stadt Blieskastel wird dabei ein dreijähriger Kalkulationszeitraum zugrunde gelegt. Kostenüber- und Kostenunterdeckungen, die sich am Ende des Kalkulationszeitraums ergeben, werden innerhalb der beiden folgenden Kalkulationsperioden ausgeglichen. Die Gebührenkalkulation 2025 bis 2027 wurde getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser auf der Grundlage des durch Gebühren zu deckenden voraussichtlichen Aufwandes der Jahre 2025 bis 2027 abzüglich der sonstigen Erträge aufgestellt. Weiterhin liegt der Kalkulation der Schmutzwassergebühren des Kalkulationszeitraumes der Durchschnitt des tatsächlichen bzw. prognostizierten Frischwasserverbrauches der vorhergehenden 5 Jahre zugrunde. Bei der Niederschlagswassergebühr werden die zum 30.09.2024 veranlagten abflusswirksamen Flächen zuzüglich einem jährlichen Steigerungsfaktor von 0,5 ‰ veranschlagt.
Die Gesamtkalkulation für den Zeitraum 2025 bis 2027 ergab, dass die Schmutzwassergebühren ab dem 1. Januar 2025 von bisher 3,58 € auf 4,49 € je Kubikmeter und die Niederschlagswassergebühren von 0,71 € auf 0,81 € je Quadratmeter versiegelter Fläche anzupassen sind. Sollte sich bei der Folgekalkulation zur darauffolgenden Abrechnungsperiode ein Überschuss ergeben, so wirkt sich dieser natürlich wiederum positiv auf die nachfolgenden Beiträge der Verbraucher aus. (cg/ub)