Das Mitteilungsblatt der Stadt Blieskastel unterliegt mit seinem nichtamtlichen redaktionellen Teil den Vorgaben des Saarländischen Mediengesetzes (SMG) in der jeweils aktuellen Fassung.
Herausgeber des Blieskasteler Mitteilungsblattes ist die LINUS WITTICH Medien KG, vertreten durch deren gesetzlichen Vertreter z.Zt. der Geschäftsführerin, Martina Drolshagen. Allgemeine Richtlinien für Veröffentlichungen von Parteien und Wählergruppen im Mitteilungsblatt und im Besonderen für Berichte der im Stadtrat vertretenen Fraktionen und Einzelvertreter der Stadt Blieskastel
| - | Die redaktionellen Umfänge werden zum Seitenkontingent der Stadt gezählt. |
| - | In der Rubrik „Aus den Stadtratsfraktionen" kommt immer der Hinweis: |
| Die redaktionellen Beiträge dieser Rubrik unterliegen der Verantwortung der jeweiligen Ratsfraktion und dessen Verfasser, der namentlich genannt sein muss. |
| - | Die Fraktionen erhalten folgende Zeichenkontingente |
| SPD/CDU 4000 Zeichen + 1 Bild |
| Grüne 3000 Zeichen + 1 Bild |
| DUB/DIE LINKE, AfD |
| - | Die Stadt bestimmt wer künftig berechtigt ist Artikel einzureichen. Diese schreiben wir an und teilen ihnen die Vorgehensweise und Richtlinien mit. Artikel die nicht den Richtlinien entsprechen, werden grundsätzlich nicht veröffentlicht (keine Kürzung). Redaktionelle Beiträge müssen ausschließlich über das CMS eingestellt werden. |
| Die Artikel dürfen nicht enthalten: | |
| - | diffamierende und beleidigende Äußerungen über Handlungsweisen, Vorstellungen und Entscheidungen, insbesondere gegenüber Amts- und Mandatsträger. |
| - | Inhalte, die sich nicht mit der politischen Tätigkeit auf Gemeinde- oder Ortsebene beschäftigen. |
| - | Für Artikel im nichtamtlichen Teil des Blieskasteler Mitteilungsblattes gilt, dass sie pressegerecht, d.h. in neutralem Stil (nicht in der Ich- oder in der Wir-Form, sondern in der 3. Person) einzureichen sind und sich auf keine vorhergehende Berichterstattung in einem anderen Medium beziehen dürfen. |
| Wörtlich angeführte Zitate sind in der Rubrik „Aus den Stadtratsfraktionen“ zulässig. |
| - | Leserbriefe werden grundsätzlich nicht veröffentlicht. |
| - | Während einer Zeit von sechs Wochen vor allgemeinen Wahlen werden nur Veranstaltungshinweise der politischen Parteien und Gruppierungen veröffentlicht. In dieser Zeit entfällt also der Abdruck aller sonstigen Beiträge mit politischem Bezug (Anzeigen ausgenommen). |
Die Redaktion wird diese Vorgaben strikt umsetzen und behält sich das Recht vor, Beiträge von Parteien und Gruppen, die diese Richtlinien nicht erfüllen, nicht abzudrucken.