Die Stadt Blieskastel beabsichtigt, die Grundstücke
| Gemarkung Lautzkirchen | ||
| Flur 09 | Flurst.Nr. 2118/4 | groß 734 m² |
| Flur 09 | Flurst.Nr. 2016/3 | groß 66 m² |
zum Höchstgebot zu verkaufen.
Ein Einzelverkauf nicht vorgesehen ist.
Die Grundstücke befinden sich in Südhanglage im Wohngebiet „Waldwohnanlage Bellem“ in der Straße „Zur Kurklinik“ im Stadtteil Lautzkirchen. Aufgrund der Höhenlage findet man in diesem Abschnitt eine schöne Fernsicht auf das umliegende Wohngebiet und den angrenzenden Waldbereich.
Die Grundstücke sind innerhalb von zwei Jahren, gerechnet ab dem Tage der notariellen Beurkundung des Grundstückskaufvertrages, mit einem Wohnhaus zu bebauen.
Die Grundstücke befinden sich im unbeplanten Innenbereich des Stadtteils Lautzkirchen. Die Zulässigkeit des Bauvorhabens richtet sich nach den Bestimmungen des § 34 BauGB. Demnach muss sich das zu errichtende Bauwerk in die Eigenart der bestehenden Nachbarbebauung einfügen.
Für weitergehende Informationen steht das Bau- und Planungsdezernat der Stadt Blieskastel, Rathaus II unter der Tel.Nr. 06842 926-1204 gerne zur Verfügung.
Die Stadt Blieskastel bittet etwaige Interessenten, ihr schriftliches Angebot bis spätestens zum 27. Februar 2026 in einem verschlossenen Umschlag mit dem Hinweis „Angebot für Grundstück „Zur Kurklinik in 66440 Blieskastel-Lautzkirchen“ bei der Stadt Blieskastel, Dezernat III – Bau- und Planungsdezernat, Rathaus II, Zweibrücker Straße 1, 66440 Blieskastel einzureichen. Maßgebend ist der Eingangsstempel der Verwaltung.