Stadt Blieskastel
Der Gemeindewahlleiter
– 1.1 – Nr. 01 / 2024
Az. 1.1-052-40-15
Am Sonntag, 09.06.2024 finden im Saarland u. a. die allgemeinen Kommunalwahlen statt. Dabei wird auch im Gebiet der Stadt Blieskastel der Stadtrat sowie die 15 Ortsräte in den jeweiligen Stadtteilen neu gewählt, ebenso finden die Wahlen für die Landrätin bzw. den Landrat sowie zum Kreistag des Saarpfalz-Kreises statt.
Aus diesem Anlass werden die Ergebnisse insbesondere der Wahlen, die die Stadt Blieskastel direkt betreffen (Stadtrat und Ortsräte), in der Markthalle am Sitz der Verwaltung, Rathaus I, Paradeplatz 5 in 66440 Blieskastel durch zwei Digitallichtprojektoren übertragen, was erfahrungsgemäß von einer Vielzahl von Menschen mitverfolgt wird. Grund hierfür ist, dass die Ergebnisse zunächst nur am Sitz der Verwaltung in Erfahrung zu bringen sind und man diese nicht zeitnah im Fernsehen oder Hörfunk erfährt. Die Erfahrungen bei den letzten allgemeinen Kommunalwahlen in 2019 haben einen großen Andrang feststellen lassen.
Damit die Besucherinnen und Besucher der Markthalle am Wahlsonntag, 09.06.2024 mit den üblichen alkoholischen wie nichtalkoholischen Getränken und ggfls. mit einem kleinen Imbiss versorgt werden können, sucht die Stadt Blieskastel einen befähigten Gastronomiebetreiber, der diese Leistung anbieten kann. Zu diesem Zwecke wird in der v. g. Markthalle die Verkaufsecke unterhalb der Treppe zur Verfügung gestellt. Fließendes Wasser und eine kleine Anzahl von Kühlschränken stehen dabei ebenso zur Verfügung, wie eine gewisse Anzahl an Stehtischen. Wegen der genauen Örtlichkeiten – falls nicht bekannt – können sich interessierte Gastronomiebetriebe gerne auch direkt vor Ort informieren. Die Organisation des Wahlbetriebes hat jedoch absoluten Vorrang.
Die Markthalle wird an den Meistbietenden mit dem schlüssigsten Konzept verpachtet, wobei das Mindestgebot bei 100,00 EUR liegt. Die Bewirtung kann am 09.06.2024 ab 16:00 Uhr erfolgen, spätestens jedoch ab 18:15 Uhr.
Interessierte können zu diesem Zwecke schriftlich, sehr gerne auch per E-Mail an jens.welsch@blieskastel.de, ein Preisgebot bis 01.03.2024, 11:00 Uhr, persönlich beim stellv. Gemeindewahlleiter, Verw.-Direktor Jens Welsch, Paradeplatz 5, Rathaus I, 1. OG, Zi. 118 in 66440 Blieskastel einreichen.
Neben dem Preisgebot ist anzugeben, welche Getränke und ggfls. welche Speisen gereicht werden sollen. Eine Erlaubnis zum Betrieb eines Gastronomiegewerbes muss bestehen.
Ortsbesichtigungen können beantragt werden beim Wahlamt unter Tel. 06842/926-1000.
Der Auftrag wird im Wege der Fiskalverwaltung nach den allgemeinen haushaltsrechtlichen und zivilrechtlichen Bestimmungen erteilt. Das Vergaberecht findet insofern keine Anwendung.