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Blieskasteler Nachrichten
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

STADT BLIESKASTEL

Der Gemeindewahlleiter

– 1.1 – Nr. 02 / 2024

Az. 1.1-052-40-041

Bekanntmachung

Bezüglich Sonderöffnungszeiten des Meldeamtes und des Wahlamtes an den Samstagen, 09., 16., 23. und 30. März 2024 zum Zwecke der Unterstützung von Wahlvorschlägen für die allgemeinen Kommunalwahlen im Saarland

am 9. Juni 2024

Für die am 09.06.2024 stattfindenden allgemeinen Kommunalwahlen im Saarland im Gebiet der Stadt Blieskastel sind wegen der Einhaltung von Wahlfristterminen folgende Verwaltungseinheiten der Stadt Blieskastel an den Samstagen

09., 16., 23. und 30. März 2024 von 09:00 – 12:00 Uhr

durchgehend geöffnet:

1.

Meldeamt, Rathaus III „Haus des Bürgers“, Luitpoldplatz 5, Telefon 06842 / 926-1350,

und

2.

Wahlamt, rufbereit unter Telefon 06842 / 926-1100.

Die v. g. Verwaltungseinheiten sind für Tätigkeiten bezüglich der am 09.06.2024 stattfindenden Wahlen vorrangig tätig. Es werden darüber hinaus auch alle sonstigen Leistungen des Meldeamtes angeboten (Führerschein-, Passwesen, etc.), sofern dies das Wahlgeschäft ungehindert zulässt.

Blieskastel, 23. Februar 2024
Der Gemeindewahlleiter:
Bernd Hertzler
Bürgermeister