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Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Flieden
Ausgabe 11/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung

Name, Vorname

Vetter, Thomas

letzte bekannte Adresse

Katzenberg 12, OT Höf und Haid, 36103 Flieden

Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt. Zustellungsversuche durch die Post und Ermittlungen über den Aufenthaltsort sind ergebnislos geblieben. Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 VwZG).

Der vorgenannten Person ist das Dokument zuzustellen:

Bescheid über die Anforderung von Wasser-Anschlusskosten gemäß §12 KAG

Der vorbezeichnete Bescheid wird nach § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt und kann innerhalb von zwei Wochen nach dem Tag des Aushangs gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine(n) bevollmächtigte(n) Vertreter(in) auf Zimmer 023 in der Gemeindekasse der Gemeinde Flieden abgeholt.

Durch die öffentliche Zustellung können Fristen (z.B. Rechtsbehelfsfrist) in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Ein Dokument gilt als öffentlich zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Im Auftrag:

gez. Müller
Kassenverwalter
Gemeindekasse Flieden