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Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Flieden
Ausgabe 13/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Terminsbestimmung Federwischer Straße Zwangsversteigerung

Amtsgericht Fulda

- Vollstreckungsgericht -

5 K 3/20

20.03.2023

Beschluss

Terminsbestimmung

Im Wege der Zwangsvollstreckung

soll am Freitag, 26. Mai 2023, 09:00 Uhr, im Amtsgericht Königstraße 38, Saal 1.120, versteigert werden:

Das im Grundbuch von Magdlos Blatt 623 eingetragene Grundstück

Lfd. Nr.

Gemarkung

Flur

Flurstück

Wirtschaftsart und Lage

Größe m2

2

Magdlos

3

43

Gebäude- und Freifläche, Federwischer Str. 31

11719

Der Versteigerungsvermerk wurde am 04.03.2020 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert: 83.000,00 €

Objektbeschreibung: gewerblich genutztes Grundstück

Weitere Objektbeschreibung:

Aus dem Gutachten: Gemäß Altlastenverzeichnis ist kein Eintrag über mögliche Bodenbelastungen vorhanden, jedoch ist nach Aussage der Gemeinde Flieden von einer Bodenbelastung aufgrund der früheren Nutzung auszugehen. Da kein Gutachten über Altlasten vorliegt wird prozentual ein Abschlag berücksichtigt. Für eine volle Anrechnung der Beseitigungskosten ist jedoch ein gesondertes Gutachten vorzulegen. Da die zu erwartenden Kosten für das Gutachten nicht im Verhältnis zum Wert des Grundstücks stehen, wurde ein solches nicht eingeholt (siehe Beschluss des LG vom 10.12.2021).

Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungs vermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer lnsolvenzverwalterversteigerung der

Insolvenzverwalter widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.

Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs

- getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des vorbezeichneten Versteigerungsobjekts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.

Nähere Angaben zu dem Objekt und weitere Zwangsversteigerungsobjekte im Internet unter

www.zvg-portal.de

Kontoverbindung für die Überweisung der Sicherheitsleistung: Gerichtskasse Frankfurt am Main: Landesbank Hessen-Thüringen, IBAN: DE73 5005 0000 0001 0060 30, BIC: HELADEFFXXX, unter Angabe des Kassenzeichens: 034232103013.

Nentwig
Rechtspfleger
Beglaubigt
Schaffer
Justizangestellte