Die Gemeindevertretung der Gemeinde Flieden hat in ihrer Sitzung am 04.03.2026 den Aufstellungsbeschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Flieden, Erweiterung des Gewerbegebietes Flieden-Mitte "Altes Feld" gefasst
Die Abgrenzung ist aus der Abbildung ersichtlich.
Der Geltungsbereich umfasst die folgenden Flurstücke:
Geltungsbereich umfasst die folgenden Flurstücke: Gemarkung Rückers, Flur 4, Flst. 1/1 tlw., Flst. 25/2 tlw., Flst. 26/2, Flst. 27/2, Flst. 28/2, Flst. 29/2, Flst. 31/2, Flst. 36/1 tlw., Flst. 35/1 tlw. u. Flst. 34/1 tlw.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 7,3 ha.
Ziel und Zweck der Planung und Planverfahren
Ziel des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes gemäß § 8 (1) BauNVO. Mit dem geplanten Vorhaben soll nicht nur das Angebot an Gewerbefläche der Gemeinde Flieden erweitert werden, sondern auch zur Schaffung neuer Arbeitsplätze in der Gemeinde selbst wie auch in der Region beigetragen werden. Das Vorhaben stellt somit einen wichtigen und zentralen Baustein für die Gemeindeentwicklung in den nächsten Jahren dar. Gemäß § 1 (3) BauGB dient die Planung der städtebaulichen Entwicklung in diesem Bereich.
Um dem Entwicklungsgebot des § 8 (2) BauGB zu entsprechen, wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Flieden durchgeführt (Parallelverfahren).
Flieden, den 24.03.2026